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Vorlage - VO/3188/09  

 
 
Betreff: Information zum Konjunkturpaket II
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Oberbürgermeister Mädge
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zwischen der letzten Informationsvorlage vom 27.01.2009 und heute, Stand: 14.02.2009, hat sich zum Konjunkturpaket II vieles konkretisiert. Es liegt inzwischen der Entwurf eines niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes, Stand: 11.02.2009, vor. Dieses soll im Landtag am 20.02.2009 verabschiedet werden. Die Landesregierung wird in einer Klausur 23./24.02.2009 die noch notwendigen Details hinsichtlich bestimmter Förderrichtlinien und Verteilung regeln.

 

Nach wie vor ist strittig zwischen Bund, Länder und Kommunen die Frage der Definition der Zusätzlichkeit. Hier wird es sicherlich erst im Laufe der Zeit weitere Konkretisierung geben.

 

Weiterhin gilt das Verbot der Doppelförderung, d. h. Vorhaben, die mit Mitteln des Konjunkturpakets II gefördert werden dürfen nicht durch andere öffentliche Zuschüsse gefördert werden.

 

Eine Kommulation von Pauschalmitteln und anderen Konjunkturmitteln zur Finanzierung einer Maßnahme ist nicht zulässig.

 

Inhalte des Landesprogramms:

 

1.   Kommunale Pauschalmittel

 

      Die kommunalen Pauschalmittel (600 Mio. €) werden wie in der ersten Informationsvorlage beschrieben nach der Einwohnerzahl verteilt.

 

Auf die Hansestadt Lüneburg entfallen rd. 2,7 Mio. € brutto (d. h. minus 25 % Eigenanteil) für die Jahre 2009/2010.

 

2.   Schulinfrastruktur

     

      Hier zeichnet sich ab, dass für die beiden ersten Teile

-          Schulmodernisierung 139 Mio. €

-          Digitale Medien 40 Mio. €

-          Förderhöchstbeträge nach Schülerzahlen auf die Schülerträger verteilt werden sollen. Es soll aber weiterhin ein Einzelantragsverfahren geben. Ein Windhundverfahren soll ausgeschlossen sein.

 

Einzelheiten sollen am 23.02.2009 bekannt gegeben werden.

 

3.   Breitbandverkabelung

 

      Eine pauschale Verteilung wird zurzeit von der Landesregierung abgelehnt. Das Wirtschaftsministerium ist beauftragt, einen Vorschlag zur Kabinettsklausur am 23.02.2009 zu erarbeiten. Parallel soll es Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geben.

 

4.   Kommunale Sportstätten

 

      Hierzu gibt es Hinweise des Innenministeriums zum bereits bestehenden Förderprogramm der letzten Jahre. Das Finanzvolumen von 50 Mio. € soll zügig umgesetzt werden. Antragstellungen der Kommunen müssen bis zum 31.03.2009 erfolgen. Wesentliche Änderungen sind, dass eine Regelförderung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt wird. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 250.000 € soll entfallen. Schwerpunkt ist die vorrangige Förderung von Sporthallensanierungen. Als Fördervoraussetzung bleibt weiterhin bestehen, dass auf Benutzungsentgelte von Sportvereinen zu verzichten ist.

 

      Parallel dazu wird weiterhin eine Förderung nach der bereits bestehenden Richtlinie erfolgen, d. h. Sanierung von Sportanlagen, Regelfördersatz 30 %. Dies gilt insbesondere für Anträge, die das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllen, noch eine Förderung ermöglicht wird. Hierfür stehen noch Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. € zur Verfügung.

 

5.   Krankenhäuser

 

      Hier werden im Planungsausschuss des MFAS wahrscheinlich am 10. März 2009 aufgrund einer Vorschlagsliste kleinere Projekte finanziert in einer Größenordnung von 1 – 3 Mio. €.

 

6.   Hochwasserschutz im Binnenland

 

      Auch hier gibt es ein Antragsverfahren des Umweltministeriums in Höhe von 7 Mio. € Die Hansestadt Lüneburg prüft, die Sanierung des Lösegraben-Wehres anzumelden.

 

7.   Altlastensanierung

 

      Für Altlastensanierung ist ein Betrag in Höhe von 7 Mio. € vorgesehen. Eine Richtlinie liegt auch vor. In der Hansestadt Lüneburg gibt es nach Überprüfung durch den Bereich Umwelt keine Altlasten, die in dieses Programm hineinfallen.

 

8.   Städtebauförderungsprogramme

 

      Alle Städtebauförderungsprogramme, dies sind für die Hansestadt Lüneburg insbesondere

 

-          Soziale Stadt

-          Wasserviertel

-          städtebauliche Denkmalspflege (Rathaus)

-          Aufbau West

-          energetische Sanierungen sozialer Infrastruktur in den Kommunen

 

werden aus Landesmitteln gegenfinanziert und den Kommunen zügig zur Verfügung gestellt.

 

9.   Vergaberecht

 

      Die Neufassung des Wertgrenzenerlasses ist inzwischen veröffentlicht und entspricht dem bereits bekannten Rahmen.

 

10. Haushaltsrecht

 

      Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen nur die zusätzlichen Maßnahmen des Konjunkturpaketes, wenn sie durch Kreditmittel gegenfinanziert werden müssen, in einem Nachtragshaushalt aufzunehmen, vom Rat beschließen zu lassen und unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Eine schnelle Genehmigung ist zugesagt worden.

 

11. Abwicklung/Vergabe der Pauschalmittel

 

      Die Investitionspauschale wird zu festen Terminen an die Kommunen ausgezahlt, wobei pro Jahr mindestens ein Zahlungstermin vorzusehen ist. Innerhalb des Jahre 2009 wird es voraussichtlich einen Zahlungstermin, im Jahr 2010 dagegen vier Termine geben. Nähere Einzelheiten über Zahlungstermine, von den Kommunen vorzulegende Dokumente und die Verteilung nicht in Anspruch genommener individueller Investitionspauschalen wird eine Verordnung enthalten, die das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erlässt.

 

      Jede Kommune sammelt vor einem Zahlungstermin die bereits geleisteten oder fälligen Zahlungen im Rahmen der geförderten Maßnahmen und legt diese in einer Sammelmeldung dem Land vor. Daraufhin erstattet das Land nach Prüfung (Budgetkontrolle, Eigenanteilskontrolle) die daraus resultierenden Beträge.

 

      Soweit eine Kommune zu einem Zahlungszeitpunkt Rechnungen vorgelegt hat, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt waren, muss innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung dieser Zahlungsnachweis dem Land gegenüber erbracht werden.

 

      Sollen diverse Einzelvorhaben innerhalb eines Förderbereiches abgerechnet werden, die weder die Grenze von 1 Mio. € überschreiten noch allein von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll ein Sammelnachweis vorgelegt werden.

 

12. Weitere neue Details werden fortlaufend im VA/Rat vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen: