Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zwischen
der letzten Informationsvorlage vom 27.01.2009 und heute, Stand: 14.02.2009,
hat sich zum Konjunkturpaket II vieles konkretisiert. Es liegt inzwischen der
Entwurf eines niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes, Stand:
11.02.2009, vor. Dieses soll im Landtag am 20.02.2009 verabschiedet werden. Die
Landesregierung wird in einer Klausur 23./24.02.2009 die noch notwendigen
Details hinsichtlich bestimmter Förderrichtlinien und Verteilung regeln. Nach
wie vor ist strittig zwischen Bund, Länder und Kommunen die Frage der
Definition der Zusätzlichkeit. Hier wird es sicherlich erst im Laufe der Zeit
weitere Konkretisierung geben. Weiterhin
gilt das Verbot der Doppelförderung, d. h. Vorhaben, die mit Mitteln des
Konjunkturpakets II gefördert werden dürfen nicht durch andere öffentliche
Zuschüsse gefördert werden. Eine
Kommulation von Pauschalmitteln und anderen Konjunkturmitteln zur Finanzierung
einer Maßnahme ist nicht zulässig. Inhalte
des Landesprogramms: 1. Kommunale
Pauschalmittel Die
kommunalen Pauschalmittel (600 Mio. €) werden wie in der ersten
Informationsvorlage beschrieben nach der Einwohnerzahl verteilt. Auf die Hansestadt Lüneburg entfallen rd. 2,7 Mio.
€ brutto (d. h. minus 25 % Eigenanteil) für die Jahre 2009/2010. 2. Schulinfrastruktur Hier
zeichnet sich ab, dass für die beiden ersten Teile -
Schulmodernisierung
139 Mio. € -
Digitale Medien
40 Mio. € -
Förderhöchstbeträge
nach Schülerzahlen auf die Schülerträger verteilt werden sollen. Es soll aber
weiterhin ein Einzelantragsverfahren geben. Ein Windhundverfahren soll
ausgeschlossen sein. Einzelheiten sollen am 23.02.2009 bekannt gegeben
werden. 3. Breitbandverkabelung Eine
pauschale Verteilung wird zurzeit von der Landesregierung abgelehnt. Das
Wirtschaftsministerium ist beauftragt, einen Vorschlag zur Kabinettsklausur am
23.02.2009 zu erarbeiten. Parallel soll es Gespräche mit den kommunalen
Spitzenverbänden geben. 4. Kommunale
Sportstätten Hierzu
gibt es Hinweise des Innenministeriums zum bereits bestehenden Förderprogramm
der letzten Jahre. Das Finanzvolumen von 50 Mio. € soll zügig umgesetzt
werden. Antragstellungen der Kommunen müssen bis zum 31.03.2009 erfolgen.
Wesentliche Änderungen sind, dass eine Regelförderung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt wird. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 250.000 €
soll entfallen. Schwerpunkt ist die vorrangige Förderung von
Sporthallensanierungen. Als Fördervoraussetzung bleibt weiterhin bestehen, dass
auf Benutzungsentgelte von Sportvereinen zu verzichten ist. Parallel
dazu wird weiterhin eine Förderung nach der bereits bestehenden Richtlinie
erfolgen, d. h. Sanierung von Sportanlagen, Regelfördersatz 30 %. Dies gilt
insbesondere für Anträge, die das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllen,
noch eine Förderung ermöglicht wird. Hierfür stehen noch Landesmittel in Höhe
von 2,5 Mio. € zur Verfügung. 5. Krankenhäuser Hier
werden im Planungsausschuss des MFAS wahrscheinlich am 10. März 2009 aufgrund
einer Vorschlagsliste kleinere Projekte finanziert in einer Größenordnung von 1
– 3 Mio. €. 6. Hochwasserschutz
im Binnenland Auch
hier gibt es ein Antragsverfahren des Umweltministeriums in Höhe von 7 Mio.
€ Die Hansestadt Lüneburg prüft, die Sanierung des Lösegraben-Wehres
anzumelden. 7. Altlastensanierung Für
Altlastensanierung ist ein Betrag in Höhe von 7 Mio. € vorgesehen. Eine
Richtlinie liegt auch vor. In der Hansestadt Lüneburg gibt es nach Überprüfung
durch den Bereich Umwelt keine Altlasten, die in dieses Programm hineinfallen. 8. Städtebauförderungsprogramme Alle
Städtebauförderungsprogramme, dies sind für die Hansestadt Lüneburg
insbesondere -
Soziale Stadt -
Wasserviertel -
städtebauliche
Denkmalspflege (Rathaus) -
Aufbau West -
energetische
Sanierungen sozialer Infrastruktur in den Kommunen werden aus Landesmitteln gegenfinanziert und den
Kommunen zügig zur Verfügung gestellt. 9. Vergaberecht Die
Neufassung des Wertgrenzenerlasses ist inzwischen veröffentlicht und entspricht
dem bereits bekannten Rahmen. 10. Haushaltsrecht Die
kommunalen Spitzenverbände empfehlen nur die zusätzlichen Maßnahmen des
Konjunkturpaketes, wenn sie durch Kreditmittel gegenfinanziert werden müssen,
in einem Nachtragshaushalt aufzunehmen, vom Rat beschließen zu lassen und
unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Eine schnelle Genehmigung ist
zugesagt worden. 11. Abwicklung/Vergabe
der Pauschalmittel Die
Investitionspauschale wird zu festen Terminen an die Kommunen ausgezahlt, wobei
pro Jahr mindestens ein Zahlungstermin vorzusehen ist. Innerhalb des Jahre 2009
wird es voraussichtlich einen Zahlungstermin, im Jahr 2010 dagegen vier Termine
geben. Nähere Einzelheiten über Zahlungstermine, von den Kommunen vorzulegende
Dokumente und die Verteilung nicht in Anspruch genommener individueller
Investitionspauschalen wird eine Verordnung enthalten, die das Innenministerium
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erlässt. Jede
Kommune sammelt vor einem Zahlungstermin die bereits geleisteten oder fälligen
Zahlungen im Rahmen der geförderten Maßnahmen und legt diese in einer
Sammelmeldung dem Land vor. Daraufhin erstattet das Land nach Prüfung
(Budgetkontrolle, Eigenanteilskontrolle) die daraus resultierenden Beträge. Soweit
eine Kommune zu einem Zahlungszeitpunkt Rechnungen vorgelegt hat, die zu diesem
Zeitpunkt noch nicht bezahlt waren, muss innerhalb von drei Monaten nach der
Auszahlung dieser Zahlungsnachweis dem Land gegenüber erbracht werden. Sollen
diverse Einzelvorhaben innerhalb eines Förderbereiches abgerechnet werden, die
weder die Grenze von 1 Mio. € überschreiten noch allein von
grundsätzlicher Bedeutung sind, soll ein Sammelnachweis vorgelegt werden. 12. Weitere
neue Details werden fortlaufend im VA/Rat vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||