Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter MOßMANN stellt dar, welche Institutionen an
der Untersuchung des Geländes des Bebauungsplanes Nr. 129 – ehemalige
Schlieffen-Kaserne – beteiligt waren. Neben der BIMA, die für die
Verwaltung von Bundeseigentum zuständig ist, war das Niedersächsische
Baumanagement einbezogen, das die technische Betreuung von Bundes- und
Landeseigentum wahrnimmt. Daneben waren die bei der Oberfinanzdirektion
Hannover angesiedelte Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz
und der Bereich 31 der Hansestadt Lüneburg als untere Naturschutzbehörde sowie
ein Gutachter beteiligt. Nachdem der Verdacht bestand, dass durch die frühere
Nutzung des Geländes für Tankstellen der Kaserne Bodenverunreinigungen
eingetreten sein können, seien die genannten Beteiligten übereingekommen, eine
Untersuchung durchzuführen. Hierzu wurde zunächst eine im Mai 2008 fertig
gestellte Konzeption erarbeitet und von der unteren Naturschutzbehörde
genehmigt. Die Konzeption habe
Untersuchungen vor Ort vorgesehen, die Analyse von Bodenproben, die
Berücksichtigung der Nutzungen in der Vergangenheit und die Erörterung der
Ergebnisse mit den Beteiligten. In den so genannten technischen Bereichen
bestanden Ölwechselrampen sowie zwei Tankstellen, hier habe man
Verunreinigungen festgestellt. Bei den Tankstellen habe ein Fund innerhalb des
Bereiches des Bebauungsplangebietes gelegen, ein anderer außerhalb. Beide
Ölwechselrampen lagen innerhalb des B-Plan-Gebietes. Das Bodengutachten wurde im November
2008 vorgelegt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Kraft- und Schmierstoffe
im Bereich der Tankstellen und der Ölwechselrampe gefunden wurden. Die höchste
Schadstoffkonzentration war in einer Tiefe von etwa drei bis vier Metern zu
finden. Eine Grundwasserverunreinigung sei nicht zu erwarten, da eine
flüssigkeitsdichte Ausgestaltung der Oberflächen im Bereich der Zapfstellen im
Jahre 1997 vorgenommen wurde. Der Schadenseintritt der gefundenen
Verunreinigungen muss daher vor 1997 stattgefunden haben, das in den Boden
eindringende Regenwasser kann die vorhandenen Schadstoffe seitdem nicht mehr
tiefer und damit in das Grundwasser geschwemmt haben. Hierzu werden aber noch
genauere Untersuchungen durchgeführt. Auf dem Kasernengelände habe sich ferner
ein Kleinschießplatz befunden, dort seien keine Verunreinigungen festgestellt
worden. Der Gutachter bezeichne die
dargestellten Verunreinigungen als nicht außergewöhnlichen Kraftstoffschaden,
eine Behebung könne durch Auskofferung oder biologische Behandlung erfolgen.
Als wichtigstes Fazit sei eine akute Umweltgefahr auszuschließen. Die
Beteiligten werden das weitere Vorgehen untereinander absprechen. Ratsfrau BRUNKE-REUBOLD beantragt eine Aussprache. Sie
danke für die Ausführungen, gebe aber zu Bedenken, dass nicht nur in den
bezeichneten Bereichen Verunreinigungen vorliegen könnten. In den Panzerhallen,
die ebenfalls zu dem Gebiet des Bebauungsplanes gehören, müsse es ebenfalls
Verunreinigungen geben, hierzu habe sie als Beispiel einige Bodenproben
mitgebracht, bei denen bereits ein flüchtiges Riechen die Belastung erkennen
lasse. Es stelle sich die Frage, wie mit den möglichen weiteren belasteten
Bereichen umzugehen sei. Es müsse sichergestellt werden, dass Umweltbelange
ausreichend berücksichtigt werden und die Stadt nicht durch eine Auskofferung
des Geländes in großem Umfang finanziell stark belastet wird. Ratsherr BRUNS kann die Bedenken nachvollziehen,
die Darstellungen von Herrn Moßmann zeigten aber auch, dass sich die
Beteiligten umfangreich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Er gehe
davon aus, dass die Untersuchungen sorgfältig durchgeführt werden, immerhin
baue die Stadt des öfteren auf Grundstücken, bei denen der Verdacht einer Belastung
bestehe. Komme die Stadt als untere Naturschutzbehörde zu der Feststellung,
dass sich keine Bedenken ergeben haben, müsse man das auch so akzeptieren. Ratsherr RIECHEY würde sich von der Verwaltung
wünschen, dass Informationen frühzeitiger gegeben werden, wenn wichtige Themen
in der Öffentlichkeit auftauchen. Es müsse in solchen Fällen gar nicht erst zu
einer Anfrage kommen. Hier habe die Verwaltung eine Bringschuld, von sich aus
an den Rat oder an den zuständigen Fachausschuss heranzutreten. Ratsherr SOLDAN verweist auf einen Bericht der
Landeszeitung, die bereits am 24.Oktober über das Thema informiert habe. Es sei
davon auszugehen, dass die Stadt sich – wie jeder Investor –
Gedanken darüber mache, was im Boden eines Grundstückes vorhanden sein könnte,
auf dem jahrzehntelang eine Kaserne bestanden hat. Beigeordneter KÖRNER betont, dass die Bodenproben durch
unabhängige Gutachter genommen worden seien, was zu neutralen
Untersuchungsergebnissen führe. Es sei klar, dass man das Thema
Bodenverunreinigungen gerade im Bereich früherer Kasernen ernst nehmen müsse,
der richtige Weg sei von der Verwaltung hier aber eingeschlagen worden. Man
könne davon ausgehen, dass die Fachleute
wissen, wie sie mit den Bodenproben umzugehen haben. Ratsherr KROLL erläutert, dass eine
Bodenuntersuchung aus mehreren Teilen bestehe. Zunächst seien der Aufbau der
verschiedenen Bodenschichten und damit die Lagerungsdichten festzustellen.
Daneben müsse das Grundwasser untersucht werden hinsichtlich seiner
Aggressivität und der Höhe des Grundwasserstandes. Aus diesen Untersuchungen
gewinne der Bauherr Erkenntnisse über die Gründung seines zu errichtenden
Gebäudes. Die dritte Untersuchung gelte der Kontamination des Grundstücks mit
Laugen, Ölen und Salzen. Diese Belastungen entstehen je nach der Art der
bisherigen Nutzung eines Geländes. Kontaminierte Böden dürfe man an einer
sicheren Stelle auf dem Grundstück lagern. Aus der Praxis könne er berichten,
dass der ausgehobene Boden von Flugzeughallen, in den Kerosin eingedrungen ist,
nach einigen Wochen der Lagerung nicht mehr nach dem Treibstoff rieche. Wie
viele Bodenproben auf einem Grundstück genommen werden, hänge letztlich von der
Ehrlichkeit des Verkäufers ab, zumal der Verkauf nachweislich unbelasteter
Grundstücke einen höheren Verkaufserlös einbringe. Oberbürgermeister MÄDGE möchte abwarten, welche
Erkenntnisse ein unabhängiger Gutachter aus den von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen genommenen Bodenproben ziehe. Bei der Schlieffenkaserne handle es sich
nicht um die erste Kaserne, die die Stadt als Altlast beseitige. Das gelte im
besonderen auch für den Bund, der nach der Wende eine Vielzahl von Kasernen im
Gebiet der ehemaligen DDR aufgelöst habe. Dadurch habe sich die BIMA ein sehr
umfangreiches Fachwissen im Umgang mit solchen Grundstücken angeeignet.
Gemeinsam habe man ein Raster für die Untersuchung des Geländes der früheren
Schlieffenkaserne aufgestellt, die dann von einem unabhängigen und anerkannten
Gutachterbüro durchgeführt wurde. Der Bereich Umwelt schaue –
als untere Naturschutzbehörde für das Grundwasser zuständig – genau hin,
was auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffen-Kaserne vor sich gehe. Das
Ergebnis des Gutachtens sei bereits kurz nach dessen Eingang und wie von Herrn
Soldan bereits richtig dargestellt, in der Landeszeitung veröffentlicht worden.
Daher könne man der Verwaltung nicht vorwerfen, hier Information zurückgehalten
oder erst im Rahmen einer Anfrage gegeben zu haben. Wer hingegen dem Inhalt des
Gutachtens nicht traue, der müsse Strafanzeige gegen die BIMA als
Grundstückseigentümer stellen, dann aber auch nachweisen, dass im Gutachten
bewusst falsche Aussagen gemacht worden sein sollen. Die Ergebnisse des
Gutachtens ähnelten im übrigen denen zu Verunreinigungen auf dem Gelände der
früheren Scharnhorstkaserne. Jeder der ein solches Grundstück kaufe, werde
selbst auch entsprechende Untersuchungen durchführen. Die Stadt habe in der
Vergangenheit mit vielen solcher Flächen gearbeitet, beispielsweise dem Gelände
der ehemaligen Keulahütte. Werde ein Bauantrag gestellt, fordere die
Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis über die Beschaffenheit des Bodens. Die erhebliche Gefahr, die von im
Boden enthaltenen Kraft- und Schmierstoffen für das Grundwasser ausgehe, sei
bekannt. Für das Gelände der ehemaligen Schlieffen-Kaserne habe das Gutachten
eine solche Gefährdung klar ausgeschlossen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3) |
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