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Auszug - Bodenproben auf dem Areal der Schlieffen-Kaserne (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2008, eingegangen am 22.10.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.02.2009    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3053/08 Bodenproben auf dem Areal der Schlieffen-Kaserne (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2008, eingegangen am 22.10.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter MOßMANN stellt dar, welche Institutionen an der Untersuchung des Geländes des Bebauungsplanes Nr. 129 – ehemalige Schlieffen-Kaserne – beteiligt waren. Neben der BIMA, die für die Verwaltung von Bundeseigentum zuständig ist, war das Niedersächsische Baumanagement einbezogen, das die technische Betreuung von Bundes- und Landeseigentum wahrnimmt. Daneben waren die bei der Oberfinanzdirektion Hannover angesiedelte Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz und der Bereich 31 der Hansestadt Lüneburg als untere Naturschutzbehörde sowie ein Gutachter beteiligt. Nachdem der Verdacht bestand, dass durch die frühere Nutzung des Geländes für Tankstellen der Kaserne Bodenverunreinigungen eingetreten sein können, seien die genannten Beteiligten übereingekommen, eine Untersuchung durchzuführen. Hierzu wurde zunächst eine im Mai 2008 fertig gestellte Konzeption erarbeitet und von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt.  Die Konzeption habe Untersuchungen vor Ort vorgesehen, die Analyse von Bodenproben, die Berücksichtigung der Nutzungen in der Vergangenheit und die Erörterung der Ergebnisse mit den Beteiligten. In den so genannten technischen Bereichen bestanden Ölwechselrampen sowie zwei Tankstellen, hier habe man Verunreinigungen festgestellt. Bei den Tankstellen habe ein Fund innerhalb des Bereiches des Bebauungsplangebietes gelegen, ein anderer außerhalb. Beide Ölwechselrampen lagen innerhalb des B-Plan-Gebietes.

Das Bodengutachten wurde im November 2008 vorgelegt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Kraft- und Schmierstoffe im Bereich der Tankstellen und der Ölwechselrampe gefunden wurden. Die höchste Schadstoffkonzentration war in einer Tiefe von etwa drei bis vier Metern zu finden. Eine Grundwasserverunreinigung sei nicht zu erwarten, da eine flüssigkeitsdichte Ausgestaltung der Oberflächen im Bereich der Zapfstellen im Jahre 1997 vorgenommen wurde. Der Schadenseintritt der gefundenen Verunreinigungen muss daher vor 1997 stattgefunden haben, das in den Boden eindringende Regenwasser kann die vorhandenen Schadstoffe seitdem nicht mehr tiefer und damit in das Grundwasser geschwemmt haben. Hierzu werden aber noch genauere Untersuchungen durchgeführt. Auf dem Kasernengelände habe sich ferner ein Kleinschießplatz befunden, dort seien keine Verunreinigungen festgestellt worden. 

Der Gutachter bezeichne die dargestellten Verunreinigungen als nicht außergewöhnlichen Kraftstoffschaden, eine Behebung könne durch Auskofferung oder biologische Behandlung erfolgen. Als wichtigstes Fazit sei eine akute Umweltgefahr auszuschließen. Die Beteiligten werden das weitere Vorgehen untereinander absprechen.

 

Ratsfrau BRUNKE-REUBOLD beantragt eine Aussprache. Sie danke für die Ausführungen, gebe aber zu Bedenken, dass nicht nur in den bezeichneten Bereichen Verunreinigungen vorliegen könnten. In den Panzerhallen, die ebenfalls zu dem Gebiet des Bebauungsplanes gehören, müsse es ebenfalls Verunreinigungen geben, hierzu habe sie als Beispiel einige Bodenproben mitgebracht, bei denen bereits ein flüchtiges Riechen die Belastung erkennen lasse. Es stelle sich die Frage, wie mit den möglichen weiteren belasteten Bereichen umzugehen sei. Es müsse sichergestellt werden, dass Umweltbelange ausreichend berücksichtigt werden und die Stadt nicht durch eine Auskofferung des Geländes in großem Umfang finanziell stark belastet wird.

 

Ratsherr BRUNS kann die Bedenken nachvollziehen, die Darstellungen von Herrn Moßmann zeigten aber auch, dass sich die Beteiligten umfangreich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Er gehe davon aus, dass die Untersuchungen sorgfältig durchgeführt werden, immerhin baue die Stadt des öfteren auf Grundstücken, bei denen der Verdacht einer Belastung bestehe. Komme die Stadt als untere Naturschutzbehörde zu der Feststellung, dass sich keine Bedenken ergeben haben, müsse man das auch so akzeptieren.

 

Ratsherr RIECHEY würde sich von der Verwaltung wünschen, dass Informationen frühzeitiger gegeben werden, wenn wichtige Themen in der Öffentlichkeit auftauchen. Es müsse in solchen Fällen gar nicht erst zu einer Anfrage kommen. Hier habe die Verwaltung eine Bringschuld, von sich aus an den Rat oder an den zuständigen Fachausschuss heranzutreten.

 

Ratsherr SOLDAN verweist auf einen Bericht der Landeszeitung, die bereits am 24.Oktober über das Thema informiert habe. Es sei davon auszugehen, dass die Stadt sich – wie jeder Investor – Gedanken darüber mache, was im Boden eines Grundstückes vorhanden sein könnte, auf dem jahrzehntelang eine Kaserne bestanden hat.

 

Beigeordneter KÖRNER betont, dass die Bodenproben durch unabhängige Gutachter genommen worden seien, was zu neutralen Untersuchungsergebnissen führe. Es sei klar, dass man das Thema Bodenverunreinigungen gerade im Bereich früherer Kasernen ernst nehmen müsse, der richtige Weg sei von der Verwaltung hier aber eingeschlagen worden. Man könne davon ausgehen,  dass die Fachleute wissen, wie sie mit den Bodenproben umzugehen haben.

 

Ratsherr KROLL erläutert, dass eine Bodenuntersuchung aus mehreren Teilen bestehe. Zunächst seien der Aufbau der verschiedenen Bodenschichten und damit die Lagerungsdichten festzustellen. Daneben müsse das Grundwasser untersucht werden hinsichtlich seiner Aggressivität und der Höhe des Grundwasserstandes. Aus diesen Untersuchungen gewinne der Bauherr Erkenntnisse über die Gründung seines zu errichtenden Gebäudes. Die dritte Untersuchung gelte der Kontamination des Grundstücks mit Laugen, Ölen und Salzen. Diese Belastungen entstehen je nach der Art der bisherigen Nutzung eines Geländes. Kontaminierte Böden dürfe man an einer sicheren Stelle auf dem Grundstück lagern. Aus der Praxis könne er berichten, dass der ausgehobene Boden von Flugzeughallen, in den Kerosin eingedrungen ist, nach einigen Wochen der Lagerung nicht mehr nach dem Treibstoff rieche. Wie viele Bodenproben auf einem Grundstück genommen werden, hänge letztlich von der Ehrlichkeit des Verkäufers ab, zumal der Verkauf nachweislich unbelasteter Grundstücke einen höheren Verkaufserlös einbringe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE möchte abwarten, welche Erkenntnisse ein unabhängiger Gutachter aus den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genommenen Bodenproben ziehe. Bei der Schlieffenkaserne handle es sich nicht um die erste Kaserne, die die Stadt als Altlast beseitige. Das gelte im besonderen auch für den Bund, der nach der Wende eine Vielzahl von Kasernen im Gebiet der ehemaligen DDR aufgelöst habe. Dadurch habe sich die BIMA ein sehr umfangreiches Fachwissen im Umgang mit solchen Grundstücken angeeignet. Gemeinsam habe man ein Raster für die Untersuchung des Geländes der früheren Schlieffenkaserne aufgestellt, die dann von einem unabhängigen und anerkannten Gutachterbüro durchgeführt wurde.

Der Bereich Umwelt schaue – als untere Naturschutzbehörde für das Grundwasser zuständig – genau hin, was auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffen-Kaserne vor sich gehe. Das Ergebnis des Gutachtens sei bereits kurz nach dessen Eingang und wie von Herrn Soldan bereits richtig dargestellt, in der Landeszeitung veröffentlicht worden. Daher könne man der Verwaltung nicht vorwerfen, hier Information zurückgehalten oder erst im Rahmen einer Anfrage gegeben zu haben. Wer hingegen dem Inhalt des Gutachtens nicht traue, der müsse Strafanzeige gegen die BIMA als Grundstückseigentümer stellen, dann aber auch nachweisen, dass im Gutachten bewusst falsche Aussagen gemacht worden sein sollen. Die Ergebnisse des Gutachtens ähnelten im übrigen denen zu Verunreinigungen auf dem Gelände der früheren Scharnhorstkaserne. Jeder der ein solches Grundstück kaufe, werde selbst auch entsprechende Untersuchungen durchführen. Die Stadt habe in der Vergangenheit mit vielen solcher Flächen gearbeitet, beispielsweise dem Gelände der ehemaligen Keulahütte. Werde ein Bauantrag gestellt, fordere die Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis über die Beschaffenheit des Bodens.

Die erhebliche Gefahr, die von im Boden enthaltenen Kraft- und Schmierstoffen für das Grundwasser ausgehe, sei bekannt. Für das Gelände der ehemaligen Schlieffen-Kaserne habe das Gutachten eine solche Gefährdung klar ausgeschlossen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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