Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordnete SCHELLMANN möchte mit dem Antrag daran
erinnern, dass sich die Ratsmitglieder durch die Geschäftsordnung Regeln
gegeben haben, die auch eingehalten werden sollten. Man habe sich verpflichtet,
dem Ausschussvorsitzenden Kenntnis zu geben, wenn man eine Sitzung vorzeitig
verlassen müsse. Diese Regel werde jedoch oft nicht eingehalten. In letzter
Zeit werde sich sehr viel häufiger als früher darauf berufen, dass man über
bestimmte Beratungsgegenstände nicht informiert worden sei. Durch die Eintragung
der Anwesenheitszeiten in das Protokoll sollte denjenigen, die ihre angeblich
fehlende Unterrichtung als Gestaltungsmittel der Politik einsetzten, diese
Möglichkeit genommen werden. Es könnte so der Nachweis geführt werden, wer bei
bestimmten Themen in einer Sitzung anwesend gewesen sei. Die langen
Diskussionen über Informationsdefizite und deren Einbringung in die Presse
seien verfehlt und eines Rates nicht würdig. Das müsse nicht für jeden
Ausschuss im einzelnen geklärt werden, sie habe aber den Eindruck, dass sich
das Protokollwesen allein schon durch die Einbringung des Antrages gebessert
habe. Eine nähere Behandlung erachte sie daher als unnötig. Gerade für die
Fraktionsvorsitzenden sei es zudem wichtig, Informationen von den in den
Ausschüssen vertretenen Fraktionsmitgliedern zu erhalten. Wisse sie, dass ihr
Fraktionsmitglied zu einem Tagesordnungspunkt nicht anwesend war, kümmere sie
sich selbst um diese Informationen. Ratsherr RIECHEY kann das Anliegen, dass die
Ratsmitglieder bis zum Ende einer Sitzung anwesend sein sollten, durchaus
verstehen. Wie die Verwaltung in ihren Ausführung dargelegt habe, sei der
Antrag aber sinnlos, da eine Anwesenheitsliste geführt werde und sich die
Ausschussmitglieder nach der Geschäftsordnung abmelden müssten. Dem sei nichts
hinzuzufügen. Ratsherr VÖLKER lehnt den Antrag namens seiner
Fraktion ab, da man ihn für absolut untauglich halte. Beigeordneter DÖRBAUM wirft ein, dass man eine solche
Angelegenheit doch einfach durch einen Appell an die Fraktionsvorsitzenden
regeln könne und nicht extra einen Antrag stellen müsse. Es
besteht Einigkeit darüber, dass eine Abstimmung über den Antrag nicht
erforderlich ist. (01/R) |
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