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Auszug - Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 (Vergabeordnung) - Umsetzung des Konjunkturprogramms II / Änderung der Vergabeordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2009    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3195/09 Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 (Vergabeordnung)
- Umsetzung des Konjunkturprogramms II / Änderung der Vergabeordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kohlhase
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY führt aus, dass die Anwendung des Wertgrenzenerlasses der Verwaltung die einfachere und unbürokratischere Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Konjunkturprogramms ermöglichen solle. Das werde grundsätzlich auch begrüßt. Leider müsse auch allen klar sein, dass eine solche Lockerung zu Missbrauch führen könne. Er wolle an dieser Stelle deutlich betonen, dass er dies natürlich niemandem unterstelle und er keineswegs so verstanden werden dürfe. Es sei richtig, Vorkehrungen zu treffen, die dieses verhindern. In der Richtlinie werde auf eine andere mit der Nummer 6.1 zur Vorbeugung und Bekämpfung und Korruption verwiesen. Diese Richtlinie habe er leider vergeblich gesucht, sie sei im öffentlich zugänglichen Ortsrecht nicht auffindbar. Auf Anfrage habe er sie von der Verwaltung zugeschickt bekommen.

In diesem Zusammenhang sei ihm der Haushaltsänderungsantrag seiner Fraktion aus dem Dezember 2008 eingefallen, in dem er gefordert habe, den Etat für Antikorruptionsarbeit bei der Stadt zu erhöhen. Für diese Pflichtaufgabe werde im Etat nur ein Betrag von 3.562 € zur Verfügung gestellt. Für das Hinterherspionieren von Sozialleistungsempfängern werde jedoch das Zwanzigfache ausgegeben, obwohl die volkswirtschaftlichen Schäden durch Korruption in Deutschland jedes Jahr auf 295 Milliarden Euro geschätzt werden, was dem zwanzigtausendfachen der offiziell geschätzten Summe für Sozialleistungsmissbrauch entspreche. Das habe er in der Haushaltsdebatte bereits ausgeführt, daher wolle er hier nicht mehr darauf herumreiten. Ihm gehe es heute darum, dass man über das Thema Antikorruptionsarbeit reden müsse, wenn mit dem Wertgrenzenerlass die Bedingungen gelockert werden. Ein Etat von rund 3.500 Euro sei seines Erachtens nicht ausreichend. Er habe seinerzeit beantragt, die Etats der Produkte Ermittlungsdienst und Antikorruptionsarbeit zu gleichen Teilen aufzuteilen, damit stünde das Zehnfache für die Antikorruptionsarbeit zur Verfügung. Nach der zu ändernden Richtlinie haben die Fachbereiche das Recht, die Beschaffungen der freihändigen Vergabe bis 15.000 € grundsätzlich eigenverantwortlich durchzuführen, bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen sei die Stabsstelle 06 hinzuzuziehen. Es werde jedoch nirgends deutlich auf die Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption eingegangen, die Personalrotation, Vier Augen-Prinzip und unangekündigte Kontrollen fordere. Wie solle das alles mit nur dreieinhalbtausend Euro durchgeführt werden ?

Nach Punkt 1.10 unserer Korruptionsrichtlinie soll es eine oder einen Anti-Korruptionsbeauftragten geben. Das sei noch nie kommuniziert worden und diese Stelle tauche auch nicht im Organigramm der Stadt auf. Er bitte die Verwaltung um Auskunft, wer diese Aufgabe wahrnimmt und warum es in Lüneburg eigentlich keinen Antikorruptionsbericht gibt. Zum Stichwort Korruption finde man in Allris übrigens nur einen Treffer über Sponsoringleistungen der E.ON Avacon an die Stadt im Jahr 2004 und 2005, sonst überhaupt nichts. Er meine, man müsse einmal schauen, wie man die Kontrollmöglichkeiten in der Antikorruptionsarbeit effektiver gestalten könne, wenn man nun die Regelungsvorgaben lockere. In diesem Zusammenhang sei es sinnvoll, über Antikorruptionsarbeit zu reden, und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und nicht hinterher aktionistisch Maßnahmen zu ergreifen, wenn irgendwelche blöden Geschichten in der Presse auftauchen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE zeigt sich empört. Angesichts der vorgetragenen Rhetorik und Gestik nehme niemand Herrn Riechey seine angebliche Ernsthaftigkeit ab. Im Zusammenhang mit dem Haushaltsänderungsantrag habe die Verwaltung ausgeführt, dass es mit Frau Aechter-Westerhoff eine Antikorruptionsbeauftragte gebe, die ihre Aufgabe sehr gewissenhaft und korrekt wahrnehme. Es werde dem Rat regelmäßig eine jährliche Spendenliste vorgelegt, mit der Transparenz erzeugt werde und die Herr Riechey während seiner jetzt dreijährigen Zugehörigkeit im Rat auch gesehen haben müsse. Es gebe einen Korruptionserlass des Landes Niedersachsen, der ganz deutlich vorgebe, was zur Korruptionsverhinderung zu unternehmen sei und auf dem die Antikorruptionsrichtlinie der Stadt aufbaue. Hierzu gehörten die Rotation und das Vier-Augen-Prinzip. Alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien verpflichtet, für ihre Kenntnisnahme von der Richtlinie zu unterschreiben, diese Belehrung werde in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die Stadt führe zudem jährlich unter Beteiligung der Gesellschaften eine Veranstaltung zur Korruptionsverhinderung durch. Die Korruptionsvorsorge sei heutzutage – auch bei der Stadt – so feingliedrig aufgebaut, dass schon zwei Leute mit krimineller Energie zusammenarbeiten müssten, um sie zu umgehen. Man werde aber trotz allem Fälle menschlicher Schwäche niemals zu einhundert Prozent verhindern können. Antikorruptionsvorschriften seien im übrigen auch für Ratsmitglieder gültig, auch ihnen sei vorgegeben, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in Rat oder Verwaltungsausschuss annehmen dürfen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE:

 

Die Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 werden - wie in der Vorlage beschrieben - geändert. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabeordnung redaktionell zu überarbeiten und an die Bezeichnung "Hansestadt Lüneburg" anzupassen.

 

(112, 06, 04)