Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt einstimmig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 zur Bildung von Rückstellungen für geleistete Überstunden, nicht genommenen Urlaub (insgesamt 592 T€), für Gebührenausgleichsposten (195 T€) und unterlassene Instandhaltung am Ilmenauufer (90 T€), sowie den notwendigen Umbuchungen vom aktivierbaren Vermögen zur Ergebnisrechnung zu. (21)
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