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Auszug - Ehemaliger Parkplatz Erbstorfer Landstraße / Höhe Fußweg zur Gottfried-Keller Straße (Antrag der CDU-Fraktion vom 07.02.2013, eingegangen am 14.02.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2013    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5039/13 Ehemaliger Parkplatz Erbstorfer Landstraße / Höhe Fußweg zur Gottfried-Keller Straße (Antrag der CDU-Fraktion vom 07.02.2013, eingegangen am 14.02.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DR. SCHARF erläutert, dass seit 2007, seitdem die Straße Gemeindestraße sei, zwei große Erdhaufen einen bedeutsamen Parkplatz in der Erbstorfer Landstraße versperren. Zuvor habe der Parkplatz seit Jahrzehnten bestanden. Für die Bewohner des Wohngebietes spiele der Parkplatz eine wichtige Rolle, da das gesamte Gebiet nur eine einzige Zu- und Ausfahrt habe. Die älteren Bewohner könnten sich von einem Taxi auf dem Parkplatz abholen und absetzen lassen und bequem durch die anliegenden Straßen ihre Wohnungen und Häuser erreichen, wodurch sie Taxikosten sparen könnten. Ebenso diente der Parkplatz als kurze Haltestelle, um Fahrgemeinschaften bilden zu können.

Die in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnten Müllablagerungen seien in einem normalen Maße, wie sie andernorts in der Hansestadt Lüneburg auch entstehen, auf der Fläche erfolgt. Mithilfe eines kleinen Abfallbehälters könnte Abhilfe geschaffen werden. Unproblematisch seien auch Reinigung und Instandhaltung.

Der Parkplatz sollte aufgrund der zu befürchtenden Lärmentwicklung nicht für LKWs zur Verfügung stehen.

Er widerspricht der Parkplatznutzung als Holzlagerplatz für das Forstamt Schellhorn, da zwischen dem Parkplatz und dem Wald ein Streifen von 4 bis 5 Metern Breite und 40 Metern Länge zur Verfügung stünde.

Ebenso seien die für den Rückbau bezifferten Kosten in Höhe von 2.000 € übertrieben, da sie durch Eigenleistung gesenkt werden könnte. Auch würde sich die CDU-Fraktion an dem Rückbau beteiligen.

 

Ratsherr BRUNS begründet, warum die SPD-Fraktion die Notwendigkeit für den Parkplatz nicht sehe.

Die Parkplätze werden als Müllablagerungsfläche und zur Verrichtung der Notdurft genutzt und ein einfacher Müllbehälter sei für die Müllberge nicht ausreichend.

Er entgegnet der Aussage von Ratsherrn Dr. Scharf keine LKWs auf dem Parkplatz zuzulassen, dass dies Verbot der Kontrolle bedürfe und somit Kosten verursache, die die Hansestadt Lüneburg tragen müsse.

Aus seiner Sicht könne die Situation in der Erbstorfer Landstraße bezüglich des Parkplatzes so belassen werden. Die Argumente von Ratsherrn Dr. Scharf begründen keinen Rückbau. Zudem seien durch das Sperren des Parkplatzes die Anwohner des angrenzenden Wohngebietes vor zusätzlichem Lärm geschützt.

 

Beigeordnete SCHMIDT verdeutlicht, dass sie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gehabt habe, ob es keine wichtigeren Themen als zwei Sandhaufen gebe.

In der Stellungnahme der Verwaltung seien die wichtigsten Argumente gegen den Rückbau aufgeführt und das Hauptaugenmerk liege bei den Kosten. Unverständlich sei für sie, wie die CDU-Fraktion keine Mittel für Leihräder zur Verfügung stellen möchte, aber für einen Parkplatz bereitstellen würde.

Sie betont, dass heute der Mensch und nicht mehr der PKW im Vordergrund stehe. Die Bewohner von Lüne-Moorfeld haben 2009 ihr Gebiet als „Menschenschutzgebiet“ erklärt und seien gegen Verlärmung, Abgase und Emission wie Feinstaub durch Autos.

Sie zitiert aus der derzeitigen Fassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Lüneburg: „Es ist Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Flächeninanspruchnahme bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Gemessen am derzeitigen Verbrauch von täglich zirka 113 ha, bedeutet dies eine Reduzierung von 73%.“ Erreichbar wäre dies mit einer Entsiegelung. Im Jahr 2005 sei die Niederschlagswassergebühr beschlossen worden, der ein Steuerungsmechanismus zur Förderung der Entsiegelung sein könne.

 

Ratsfrau EBELING widerspricht der Aussage von Ratsherrn Bruns. Eine Abgrenzung des Parkplatzes müsse so geschaffen werden, dass PKWs den Platz nutzen können und LKWs keine Zufahrtsmöglichkeit erhalten.

Kosten für die Hansestadt Lüneburg würden nur aufgrund des angedachten Rückbaus entstehen, obwohl das Pflaster des Platzes besser sei als auf einigen Straßen der Hansestadt. Die Sandhaufen könnten in Eigenarbeit entfernt, ein paar Blumen gepflanzt und eine Abgrenzung gebaut werden, ohne größere Kosten zu verursachen.

 

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, dass er die geführte Diskussion und die Aufblähung zu einem umweltpolitischen Problem für überzogen halte.

Zur Diskussion stehe die Wiederherstellung eines kleinen Parkplatzes, den es Jahrzehnte gegeben habe und der keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursache. Dies sei ein Entgegenkommen gegenüber den Bewohnern des Wohngebietes.

 

Ratsherr SRUGIS zeigt auf, dass die Diskussion durch den Antrag der CDU-Fraktion verursacht sei.

Die Chance, den Autoverkehr dort zurückzudrängen, wo er nicht notwendig sei, müsse genutzt werden. Gleichzeitig werde eine Fläche für die Natur zurückgewonnen, was entscheidend sei. Aus den genannten Gründen sowie den benötigten finanziellen Mitteln für die Wiederherstellung und Unterhaltung des Parkplatzes werde er den Antrag ablehnen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, dass die Beseitigung des anfallenden Mülls von allen Müllgebührenzahlern getragen werden müsse. Der Landkreis Lüneburg habe 2007 alle Parkplätze an Kreisstraßen geschlossen, um die Kosten zu senken. Bis 2007 sei die Erbstorfer Landstraße eine Kreisstraße gewesen, so dass der Parkplatz auch vom Landkreis geschlossen worden wäre. Zusätzlich müsse bei den Kosten der Winterdienst und die Verkehrssicherungspflicht mitbedacht werden.

Er erinnert an den Bau der Querung auf Höhe von Gut Olm im Jahr 2010. Die Querung sei errichtet worden, da das Überqueren der Erbstorfer Landstraße ein hohes Gefahrenpotential berge. Dies stehe im Widerspruch zu der heutigen Aussage, dass Taxis auf dem Parkplatz halten sollen und die ältern Menschen die Fahrbahn überqueren müssen, um in das Wohngebiet zu gelangen. Die Folge davon sei, dass eine neue Querung gebaut oder die Ampelanlage mit Fußweg umgerüstet werden müsse.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Enthaltung von Ratsfrau Schellmann ab.

 

(VI)