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Auszug - Rundfunkbeitrag der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RRP vom 05.02.2013, eingegangen am 06.02.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5018/13 Rundfunkbeitrag der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RRP vom 05.02.2013, eingegangen am 06.02.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

1. Warum folgt die Verwaltung nicht dem Vorbild anderer Städte (z. B. Köln) und verweigert zunächst die Zahlung und zahlt bis zu einer endgültigen Entscheidung nur den bisherigen Betrag?

Die Verwaltung wird bis zur endgültigen Klärung mit dem Beitragsservice wie andere Städte auch (z.B. Köln) nur den bis Ende 2012 gültigen Betrag zahlen. Dies ist keine Verweigerung, sondern eine legitime Möglichkeit die der Rundfunkstaatsvertrag bietet.

 

2. Wie berechnet sich der Rundfunkbetrag der Hansestadt Lüneburg genau?

Ab dem Jahr 2013 werden die geräteabhängigen Gebühren auf einen Rundfunkbeitrag umgestellt. Das bedeutet, dass nicht mehr die Zahl der Rundfunkgeräte entscheidend ist, sondern die Zahl der Betriebsstätten. Hinsichtlich der Höhe des Beitrages ist die Zahl der Beschäftigten maßgebend.

Es ist daher erforderlich, für die Gesamtverwaltung eine genaue Erhebung der Betriebsstätten und Mitarbeiter pro Betriebsstätte sowie der Kfz im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags durchzuführen. Bis dieses Verfahren vollständig abgeschlossen ist, kann die voraussichtliche Gebühr nur geschätzt werden.

Unsere Herangehensweise bei der im Januar/Februar auch in den Medien verbreiteten Schätzung war wie folgt:

Bei der Berechnung für die Hansestadt Lüneburg wurde zunächst von 88 Betriebsstätten ausgegangen. Insgesamt 90 % aller Betriebsstätten fallen laut Darstellung der GEZ unter die Staffeln 1 und 2, so dass maximal ein Grundbeitrag von 17,98 € pro Monat zu zahlen ist. In den übrigen Betriebsstätten ist eine größere Zahl von Mitarbeitern beschäftigt, so dass Staffelsätze bis zum 5-fachen Beitrag in betracht kommen.

Nachstehend zwei beispielhafte Berechnungen:

 

Beispiel 1:              88 Betriebsstätten x 17,98 €/Monat x 12 Monate = 18.986,88 €

 

Beispiel 2:              78 Betriebsstätten x 17,98 €/Monat x 12 Monate = 16.829,28 €

                            10 Betriebsstätten x 89,90 €/Monat x 12 Monate = 10.788,00 €

                                                                                                                        27.617,28 €

 

Beispiel 2 ist eine Berechnung mit 89 % Staffel 2 und 11 % Staffel 4, in welcher 5 Beiträge je Betriebsstätte und Monat erhoben werden.

In der Zwischenzeit wurde die interne Erhebung abgeschlossen. Zurzeit werden noch einmal die Optionen überprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Datenübermittlung an den Beitragsservice der GEZ. Dort erfolgt eine Überprüfung der Daten. Erst wenn unsere Ermittlung anerkannt wurde, kann ein Bescheid erstellt werden.

Nach heutigem Stand wird der jährliche Gesamtrundfunkbeitrag der Hansestadt nicht mehr bei den zunächst befürchteten rund 27.000 € liegen (Beispiel 2), sondern voraussichtlich eher in einer Größenordnung des Beispiels 1, also rund 18.000 €.

In 2012 zahlte die Hansestadt rund 5.500 €.

 

3. Wie steht die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zur Forderung des Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Städtetages, eine Pauschalregelung für Städte und Gemeinden einzuführen?

Die Hansestadt Lüneburg würde eine Pauschalregelung für Städte und Gemeinden begrüßen, da es dadurch zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen wird. Die Hansestadt Lüneburg begrüßt jede Verwaltungsvereinfachung.

 

Ratsfrau SCHELLMANN spricht das Problem an, dass es sich um eine lex specialis Regelung für verschiedene Nutzer aufgrund der Handhabbarkeit handeln müsse.

Sie halte das Gesamtkonstrukt verfassungsrechtlich für bedenklich.

 

Beigeordneter PAULY fragt nach, wie „Betriebstätte“ definiert sei und ob dort auch getrickst werden könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass die Hansestadt Lüneburg an Recht und Gesetz gebunden sei.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)