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Auszug - Keine Benennung von Straßennamen nach Personen (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 27.02.2013, eingegangen am 28.02.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2013    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5059/13 Keine Benennung von Straßennamen nach Personen (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 27.02.2013, eingegangen am 28.02.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr BARTELS erläutert, dass der Antrag im Zuge der Diskussionen der letzten Monate zur Umbenennung von Straßennamen entstanden sei. Durch die Beschlussfassung des Antrages werde den Bürgerinnen und Bürgern die Belastung, die mit der Umbenennung eines Straßennamens einhergehe, genommen.

 

Ratsfrau RUDOLPH stellt entgegen, dass sich der Rat der Hansestadt Lüneburg die Ehrung von Personen durch Straßennamen nicht nehmen lassen sollte. Jede Zeit habe ihre gesellschaftlichen Wertevorstellungen und so sollte der Rat der Hansestadt Lüneburg Straßen nach Personen benennen, die diese Wertevorstellungen lebten und vorantrieben.

Die Umbenennung einer Straße sei für die Anwohner immer mit einer Belastung an Arbeit und Kosten sowie persönlichen Nachteilen verbunden. Würde der Antrag beschlossen werden, dürften auch keine Straßen nach Dichtern, Künstlern und Sängern benannt werden. Jedoch sei typisch für Städte, die Straßen nach Persönlichkeiten zu benennen.

Die CDU-Fraktion werde den Antrag ablehnen, da sie sich einer positiven Moralkultur, wozu auch Personen gehören, verbunden fühle.

 

Ratsherr SRUGIS stimmt der Aussage von Ratsfrau Rudolph zu. Er ergänzt, dass ein Selbstverständnis der Hansestadt auch an den Straßennamen deutlich werde und er in keiner geschichtslosen Stadt leben möchte.

Die Umbenennung von Straßen sei immer mit Kosten verbunden, trotzdem müsse ein Rat der Hansestadt Lüneburg den Mut und das Recht haben, Straßen nach Personen zu benennen. Außerdem können sich bei Umbenennungen das einzelne Ratsmitglied und die Fraktion positionieren und es sei eine demokratische Diskussion, die sich kein Rat verbieten lassen sollte.

Zudem sei fraglich, ob der Antrag auch für die kommenden Räte der Hansestadt Verbindlichkeit habe.

 

Ratsfrau VON STERN erklärt, dass sie die Antragsstellung aufgrund der Diskussionen in der letzten Zeit verstehen könne. Jedoch müsse eine Demokratie die Diskussionen über getroffene Entscheidungen aushalten können. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe eine Vorbildfunktion und müsse zeigen, dass er getroffene Entscheidungen in Frage stellen könne und dies auch tue. Auch sie möchte in keiner geschichtslosen Stadt leben.

 

Beigeordneter PAULY zeigt auf, dass die Beschlussfassung des gestellten Antrages eine Selbstgeißelung des Rates darstelle. Die Würdigung von heute anerkannten Persönlichkeiten sollte sich der Rat der Hansestadt Lüneburg nicht nehmen lassen. Jedoch sei der Antrag berechtigt, da die Umbenennung einer Straße für die Anwohner eine Zumutung sei.

Die Diskussionen zur Umbenennung von Straßennamen seien wichtig, um den Bezug von Persönlichkeiten zur Hansestadt Lüneburg hervorzuheben und damit sich der Rat der Hansestadt Lüneburg über Persönlichkeiten, auch kritischen Persönlichkeiten bewusst werde.

(siehe Anmerkung im Protokoll vom 30.05.2013 TOP 4)

 

Ratsfrau SCHELLMANN unterstützt die Aussagen ihrer vier Vorredner. Die Persönlichkeiten wie z.B. die ehemaligen Oberbürgermeister müssen geehrt werden, auch wenn sich später herausstelle, dass nicht alle Handlungen korrekt gewesen seien. Die Diskussionen z.B. über die Hindenburgstraße stellen eine Aufarbeitung der Geschichte dar. Der Rat der Hansestadt Lüneburg dürfe sich die Möglichkeit der Ehrung von Persönlichkeiten durch die Benennung von Straßen nicht nehmen lassen.

 

Ratsherr BARTELS erklärt, dass der Beschluss des Antrages von einem zukünftigen Rat der Hansestadt Lüneburg geändert werden könne. In der Stadt Uelzen sei die Regelung getroffen worden, dass keine Straßen nach Personen benannt werden und in Hamburg dürfen Straßen erst nach Personen benannt werden, wenn die Person vor über 150 Jahre verstorben sei. Die Ehrung einer Person könne nicht nur durch die Benennung einer Straße erfolgen.

 

Ratsherr VÖLKER erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg bezüglich der Straßenbenennung ein gebranntes Kind sei und führt dazu die Beispiele Landrat-Albrecht-Straße und Carl-Peters-Straße an. Diese Benennungen können aus seiner Sicht aufgrund der heutigen breiten Informationsbasis nicht mehr passieren.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg sollte sich nicht die Möglichkeit nehmen lassen, Straßen nach Personen zu benennen, die kennzeichnend für Lüneburg seien. Es sollten sorgfältig geprüfte Personen, die einen Bezug zu Lüneburg aufweisen, verwandt werden, um eine Kennzeichnung für Lüneburg zu erreichen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Piraten Niedersachsen ab.

 

(V)