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Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wurde durch Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 20.09.2012 (VO/4726/12) zum 01.01.2013 wiedereingegliedert. Bisher war die Entscheidungskompetenz des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft in deren Betriebssatzung geregelt. Diese wurde mit der Wiedereingliederung außer Kraft gesetzt. Durch die Rückgliederung ist daher eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Der Werksausschuss war bisher für die Vergaben im Hochbau zuständig, die nach der Vergabeordnung in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fielen. Durch die Rückgliederung hat seit dem 01.01.2013 der Verwaltungsausschuss die Beschlussbefugnis.
Gemäß § 76 Abs. 3 NKomVG kann der Rat die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten durch Hauptsatzung auf einen Ausschuss nach § 71 NKomVG übertragen. Diese Regelung ist bis zum Ende der Wahlperiode zu befristen. In § 5 der Hauptsatzung ist eine Übertragung für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten für u.a. den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgesehen. Dieser wird dahingehend ergänzt, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auch für Vergaben von Bauaufträgen und Aufträgen aus dem Fachbereich Gebäudewirtschaft zuständig ist.
Weiterhin wurde § 3 Abs. 4 angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg Synopse
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird zugestimmt.
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