Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 sind, wie in den vergangenen Jahren, diverse Abschlussbuchungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind. Seit Einführung der Doppik 2008 sind jährlich wiederkehrende unterschiedliche Sachverhalte bilanziell zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Bildung von Rückstellungen für geleistete Überstunden und nicht in Anspruch genommenen Urlaub, für Pensionsverpflichtungen, für unterlassene Instandhaltungen und die Bildung von Gebührenausgleichsposten. Dazu gehören auch Umbuchungen, welche sich innerhalb der Vermögensrechnung aus nicht aktivierbaren Aufwendungen ergeben.
Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist.
Stehen in dem betreffenden Budget keine Mittel zur Bildung der Rückstellung zur Verfügung ist nach § 117 NKomVG eine außerplanmäßige Aufwendung zulässig, da es sich um eine zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendung handelt, deren Deckung gewährleistet ist.
Die nachfolgend beschriebenen Rückstellungen sind für die periodengerechte Zuordnung des Aufwands, der im Laufe des Haushaltsjahres 2012 entstanden ist, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit geleisteten Überstunden, nicht genommenen Urlaub und Pensionsverpflichtungen ergibt sich folgender Sachverhalt. Zum Jahresabschluss sind die vorhandenen Personalrückstellungen zu aktualisieren, die im Rahmen der Haushaltsplanung nicht präzise veranschlagt werden können.
Es handelt sich hierbei durchgängig um nicht zahlungswirksame Finanzvorgänge, die reinen deklaratorischen Charakter für den bilanziellen Ausweis haben.
Auf Grund von nicht in Anspruch genommenen Urlaub und Überstunden, welche bspw. im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb des Fachbereiches „Soziales“ und im Eigenbetrieb bzw. Fachbereich „Gebäudewirtschaft“ geleistet wurden, sind rd. 592 T € an Rückstellungen zu bilden. Bei den Pensions- und Beihilferückstellungen ist eine Steigerung von insgesamt rd. 2,4 Mio. € zu verzeichnen, welche für die Hansestadt direkt von der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) errechnet werden. Anteilige Mehraufwendungen in diesem Bereich resultieren aus der Anhebung des Umlagesatzes für Beihilfen durch das Nieders. Innenministerium, sowie der Nachkalkulation der NVK, welche die ursprüngliche Planung für das Jahr 2012 weit übersteigt. Die Rückstellungen für die Gewährung von Altersteilzeit sinken zum 31.12.2012 um einen Betrag von rd. 1,09 Mio. €, es entstehen hier Mehrerträge durch die Rückstellungsauflösung in Höhe von rd. 202 T €.
Insgesamt sind aufgrund der oben genannten und nur beschränkt und mittelbar beeinflussbaren Faktoren überplanmäßige Mehraufwendungen für Personalrückstellungen in Höhe von 1.927.886 € bereitzustellen.
Auch die Prüfung über die Bildung von Rückstellungen für Gebührenausgleichsposten hat zusätzlichen Rückstellungsbedarf ergeben. Sowohl im Jahr 2010 als auch in 2011 wurde eine Kostenüberdeckung in der Gebühren erhebenden und Kosten rechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung erwirtschaftet. Auf Grund der Gebührenabrechnung für 2011 wurde ersichtlich, dass die bereits vorhandene Rückstellung um 195.357,82 € aufgestockt werden muss. Die außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung dieser Rückstellung können aus dem Budget des Bereiches „Betriebswirtschaft & Beteiligungen“ gedeckt werden.
Im Rahmen der Berücksichtigung der unterlassenen Instandhaltung sind zusätzlich 90.000,-€ für eine Rückstellung für das „Ilmenauufer“ bereitzustellen. Die Ufermauer der Ilmenau im Bereich des neuen Museums ist stark einsturzgefährdet. Ursache für diesen Zustand sind Bäume und Büsche, deren Wurzeln die Mauer zur Wasserseite hin weggedrückt haben. Die Ufermauer steht unter Denkmalschutz und ist in einem Teilbereich zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Einsturzes der Mauer, und dass die Außenanlagen des neuen Museums (Weg und Begleitgrün) ab August hergestellt werden, ist es zwingend erforderlich die Ufermauer umgehend zu sichern. Der Aufwand wird sich auf voraussichtlich 150.000,- € belaufen. Hiervon sind 60.000,-€ haushaltsrechtlich abgesichert, so dass noch eine außerplanmäßige Rückstellung in Höhe von 90.000,-€ zu bilden ist.
Notwendige Umbuchungen vom aktivierbaren Vermögen zur Ergebnisrechnung haben sich im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 bei der abschließenden Beurteilung durch die Anlagenbuchhaltung der Hansestadt ergeben. Die Fragestellung bezog sich auf die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung von Gebäuden. Herstellungskosten eines Gebäudes sind Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes sowie Aufwendungen, die für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen. Diese Sachverhalte sind durch den Finanzhaushalt zu decken, werden in der Anlagenbuchhaltung erfasst und fortgeschrieben. Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Erneuerung oder Modernisierung von Gebäuden. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen in Höhe von 169.633,18 € als Erhaltungsaufwand beurteilt worden. Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Maßnahmen: Schädlingsbekämpfung „Rattenbefall“ (Kita Brandheider Weg, 31.336,41 €), bauliche Unterhaltung und geringwertige Vermögensgegenstände (Schulzentrum Kaltenmoor, 40.297,74 €) und Beseitigung von Abwasserschäden und Schadstoffsanierung (Kita Dahlenburger Landstraße, 54.984,65 €).
Insgesamt entsteht hier kein zusätzlicher Finanzbedarf, da dieser zusätzlichen Bereitstellung von Mitteln im Ergebnishaushalt Einsparungen im investiven Bereich gegenüberstehen.
Den überplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung stehen Minderaufwendungen aus Liquiditätskreditzinsen als Deckung gegenüber. Im außerordentlichen Ergebnis werden die Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 zur Bildung von Rückstellungen für geleistete Überstunden, nicht genommenen Urlaub (insgesamt 592 T €) und Pensionsverpflichtungen (rd. 1,9 Mio €), für Gebührenausgleichsposten (195 T €) und unterlassene Instandhaltung am Ilmenauufer (90 T €), sowie den notwendigen Umbuchungen vom aktivierbaren Vermögen zur Ergebnisrechnung zu. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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