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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin LUKOSCHEK erklärt die Erforderlichkeit der Vorlage und führt zu den einzelnen Rückstellungen aus. Die Pensionsrückstellungen werden durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) berechnet und die zu bildenden Rückstellungen der Hansestadt Lüneburg mitgeteilt. Durch einen Fehler beim Einpflegen von Daten sei es bei der NVK zu falschen Ergebnissen gekommen, was zu der Mitteilung führte, dass die Hansestadt Lüneburg rund 1,9 Mio. € zusätzliche Pensionsrückstellungen zu bilden habe. Die NVK habe der Hansestadt Lüneburg zwischenzeitlich die korrigierte Mitteilung gesandt. Danach gebe es geringe Abweichungen, die jedoch keine überplanmäßigen Aufwendungen darstellen. Somit ist im Beschlussvorschlag „und Pensionsverpflichtungen (rd. 1,9 Mio €)“ zu streichen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt einstimmig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 zur Bildung von Rückstellungen für geleistete Überstunden, nicht genommenen Urlaub (insgesamt 592 T€), für Gebührenausgleichsposten (195 T€) und unterlassene Instandhaltung am Ilmenauufer (90 T€), sowie den notwendigen Umbuchungen vom aktivierbaren Vermögen zur Ergebnisrechnung zu.
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