Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss: - Für das Teilgebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
Planungsziele sind die Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen und zur Errichtung einer Sportanlage. - Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2010 (VO/3965/10) wird aufgehoben.
- Der Aufstellungsbeschluss und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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