Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ein Einwohner stellt die als Anlage beigefügten Einwohnerfragen.
Frau Hesebeck beantwortet die Fragen wie folgt:
Amselbrücke:
Die Amselbrücke wurde 1980 mit der Brückenklasse 12 (12t Gewichtsbeschränkung) hergestellt. Im Laufe der darauffolgenden 40 Jahre wurden mehrfach massive Schäden am Brückenbauwerk behoben. Die vorhandenen Korrosionsschäden an den Stahlträgern beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit der Unterkonstruktion. Ohne Maßnahmen ist eine Schadensausbreitung bzw. eine Folgeschädigung anderer Bauteile zu erwarten. Eine Gewichtsbeschränkung auf unterhalb von 12 t ist zurzeit noch nicht erforderlich.
Alter Hessenweg:
Der Alte Hessenweg weist eine überaus schadhafte Fahrbahndecke auf, die dringend instandgesetzt werden muss, um auch für die nächsten Jahre die Verkehrssicherheit hier zu gewährleisten. Bereits seit vielen Jahren warten wir auf die dafür notwendigen Finanzmittel.
Im Alten Hessenweg ist - eine zweispurige Straße mit Tempo 50 teilweise Tempo 30 in der Breite von etwa 5,5 bis 6,5 Metern vorhanden und ein Gehweg auf der Ostseite etwa 3 – 4 Meter breit, für den Radverkehr freigegeben. Der Gehweg hat Engstellen an den Bushaltestellen. - Im Alten Hessenweg ist keine Unfallhäufungsstelle bekannt.
Die Verkehrsbelastung liegt bei bis zu 3.100 Fahrzeugen am Tag. Gemäß ERA ist eine Führung auf der Straße im Mischverkehr möglich. (Benutzungspflichtige Radwege sind auszuschließen). Bei großen Fahrbahnbreiten und/oder erhöhter Verkehrsstärke kann eine Aufteilung mit Schutzstreifen sinnvoll sein. Für einen Schutzstreifen auf der Westseite in Richtung Süden werden 5,5 m für den Autoverkehr und mindestens 1,5 m für den Radverkehr benötigt. In Summe also mindestens 7 m. Durch das Überbauen des vorhandenen Betonrandstreifens könnte die Fahrbahn um 50 cm verbreitert werden. Bei einer aktuellen Straßenbreite von 5,5 – 6,5 m reicht eine Verbreiterung um 0,5 m nicht aus, um einen adäquaten Schutzstreifen zu markieren. Fazit: In dem bestehenden Verkehrsraum ist aus Gründen des schmalen Querschnitts leider keine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur möglich. Gemäß des Belastungsbereichs I der ERA ist dies allerdings auch nicht dringend notwendig. Eine Aufpflasterung des Gehwegs über die querenden Seitenstraßen wäre als Verbesserung für den Fußverkehr und den in Richtung Norden freigegebenen Radverkehr denkbar. Dies wird allerdings nicht mit den für die Deckensanierung eingeplanten Mitteln machbar sein, steht aber zudem nicht mit der Maßnahme in Konflikt.
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