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Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplans "Bilmer Berg II" Aufstellungsbeschluss / Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.04.2023    
Zeit: 15:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg
Ort: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg, Zugang über Wandrahmstraße 10
VO/10609/23 45. Änderung des Flächennutzungsplans "Bilmer Berg II" Aufstellungsbeschluss / Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte Top 10 und 11 werden gemeinsam beraten.

Stadtbaurätin Gundermann stellt Herrn Patt (Planungsbüro Patt), Herrn Meyer (Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg), Herrn Nowotny (Stiftung Hof Schlüter) und Herrn Scheibel (Volksbank Lüneburger Heide) vor.

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation verortet Herr Patt den Geltungsbereich und stellt diesen in Bezug auf die planungsrelevanten Vorgaben, wie das RROP und den Landschaftsplan vor.

Des Weiteren erläutert er den Vorentwurf des F-Plans und das städtebauliche Konzept. Ziel ist die Entwicklung von Gewerbeflächen. Zudem sollen Ausgleichsflächen entstehen. Die vorhandenen Wege sollen in ihrer Struktur bestehen bleiben und die Wälder vernetzt werden. Zudem werde ein Naherholungskonzept erstellt und um das Gebiet herum soll ein Fußwegenetz/Radwegenetz geschaffen werden. Nach jetziger Planung werde ein Sportpark in einer Größe von ca. 7 ha direkt neben der Autobahn erstellt.

Die Gewerbeflächen sollen verschiedene Größen haben und das Erschließungssystem flexibel sein. Die gesamte Fläche habe ca. 50 ha. Nach Abzug des Sportparks und der Straßen- und Grünflächen verbleiben ca. 28-33 ha.

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass nur die Beschlussvorlage des Bebauungsplanes in den VA gehe. Bei der Vorlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes habe man dies vergessen. Daher werde versucht dies zu heilen oder in dem nächsten VA nachzuholen.

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, befürwortet das Vorhaben und ist dankbar für diese Planungen. Zudem weist er darauf hin, dass man am Anfang des Verfahrens stehe. Alle Träger würden noch beteiligt und könnten sich entsprechend einbringen. Es sei noch nicht an der Zeit für große Diskussionen.

Ratsherr von Nordheim erklärt, dass die Pläne von einer A39 ausgehen würden. Dies stellt er in Zweifel. Man sollte die Pläne um einen Plan B ohne den A39 Anschluss erweitern. Der Sportpark dürfe nicht hiervon abhängig sein.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es sich bei diesen Flächen nicht um die gekauften Flächen der Stadt handeln würde. Es gebe mit dem Hof Schlüter, einem Privaten und der Stadt, welcher eine kleinen Fläche gehöre, drei Eigentümer in diesem Geltungsbereich. Die Volksbank Lüneburger Heide stehe in Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern. Sollte die A39 nicht gebaut werden, müssten alle Fläche neu geplant werden. Das Verfahren mit einem zweiten Plan ohne A39 zu belegen, halte sie für nicht angebracht, da dies mit zwei Auslegungen und zwei Entwürfen einhergehen würde.

Ratsherr Kohlstedt erklärt, dass die A39 nicht verhindert werden könne. In einem städtebaulichen Vertrag müsste die Anzahl der Gewerbeflächen gesichert werden. Eine Erschließung über den Bilmer Berg I halte er für schwierig. Man brauche eine zusätzliche Erschließung über die L216.

Ratsherr Grimm stimmt Herrn Kohlstedt zu. Es müssten auch kleine Parzellen entstehen und die Ansiedlung von Handwerkern und mittelstädtischen Unternehmen ermöglicht werden. Er bittet um Zustimmung des Ausschusses für dieses Gebiet.

Ratsfrau Raiher erklärt, dass ökologische und soziale Grundvoraussetzungen geschaffen werden müssten. Der Sportpark habe oberste Priorität, der Ort Hagen dürfe nicht eingeschränkt werden und es müsse Energie durch Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen erzeugt werden.

Zudem erkundigen sie und Ratsherr von Nordheim sich nach einem Urbanen Gebiet bzw. Mischgebiet.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man an dieser Stelle bereits das Gewerbegebiet Bilmer Berg I habe. Es bestehe der eindeutige Wunsch und die Absicht dieses Gewerbegebiet weiterzuentwickeln, sodass Wohnen nicht zulässig sei. Zudem habe sie Bedenken bzgl. des Abstandes zur A39 und dem bestehenden Gewerbegebiet.

Ratsherr Pols erklärt, dass es Zeit werde diesen Beschluss zu fassen. Uelzen habe bereits aufgerüstet und der Stadt sei wertvolle Zeit verloren gegangen. Zudem bittet er um breite Straßen und Parkbuchten.

Herr Eberhard erklärt, dass die Auslegung vor dem Sommer starten werde. Ein genauer Zeitplan fürs Verfahren könne nicht seriös abgeschätzt werden, da die Kaufverhandlungen auch noch nicht abgeschlossen sind. 

Herr Meyer begrüßt das Vorhaben. Es sei wichtig für die Gewerbetreibenden und eine Chance für den Sport in Lüneburg. Es könne zudem eine Anbindung an die B26 geschaffen werden.

Ratsherr von Nordheim spricht sich für Wohnungen in diesem Gebiet aus. Die Lärmbelastung dürfe nicht als Grund gegen die Wohnbebauung angeführt werden. Ansonstensste ganz Hagen schon längst geräumt werden. Außerdem solle man die Fehler des alten Industriegebietes vermeiden. Es gäbe zu große Grundstücke und zu viel ungenutzte Fläche.

rgermeisterin Lotze regt an, im städtebaulichen Vertrag eine Regelung bzgl. der Vergabe der Grundstücke aufzunehmen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. r das Teilgebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

Planungsziele sind die Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen und zur Errichtung einer Sportanlage.

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2010 (VO/3965/10) wird aufgehoben.
  2. Der Aufstellungsbeschluss und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10 u. 11 Bilmer Berg II (2769 KB)