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Sachverhalt: Um neue Gewerbeflächen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Lüneburg zu schaffen und infrastrukturelle Vorteile durch die geplante Bundesautobahn A 39 optimal auszunutzen, soll das Gewerbegebiet Bilmer Berg Richtung Osten und Südosten erweitert werden. Neben neuen Gewerbeflächen sind dort auch Sportflächen, die erforderlichen Ausgleichsflächen und die Bestandssicherung von Wald- und Grünflächen geplant.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen soll der Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ aufgestellt werden (siehe VO/10610/23), im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Aktuell stellt der wirksame Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Flächen für Landwirtschaft und Wald sowie eine Potentialfläche für Windenergieanlagen dar. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103/II gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Das Änderungsgebiet stimmt mit dem Plangebiet des Bebauungsplans überein und liegt dementsprechend östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216.
Für das vorliegende Bauleitplanverfahren ist in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.12.2010 bereits ein Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst worden (siehe VO/3965/10). Dieser ist durch den nun vorliegenden Änderungsbeschluss aufzuheben und zu ersetzen, da die Planungsziele und die dafür erforderlichen Flächen jetzt genauer bestimmt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Hinblick auf die sich inzwischen geänderten Planungsinhalte erneut durchzuführen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs (Ergänzung aufgrund der Beratung im ABS am 24.04.2023)
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Planungsziele sind die Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen und zur Errichtung einer Sportanlage.
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