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Vorlage - VO/10611/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
24.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 181 „Kindertagesstätte Neu-Hagen“r den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von einer Straßenschleife am Ende der Schützenstraße und Richard-Brauer-Straße umgrenzt und beinhaltet die von Laubbäumen eingefasste Freifläche im nördlichen Bereich der Straßenschleife, die im Hochsommer zeitweise als Reserve-Parkplatz von Freibad-Besuchern genutzt wird.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit einzelnen ergänzenden Räumen für eine Familienzentrums-Nutzung durch Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB erstellt. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Lüneburg stellt die Fläche als Verkehrsfläche dar, im südlichen Bereich ist ein Parkplatzsymbol dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung durch die Darstellung von Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtungen“ angepasst.

Ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden- und der Öffentlichkeit wurde von Juni 2020 bis Juli 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Im September 2020 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 30.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020 statt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 03.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 statt.

 

Aufgrund der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Parkplatzfläche vom östlichen an den westlichen Rand des B-Plan-Geltungsbereichs verschoben, um die Anfahrtswege zur geplanten Stellplatzfläche zum zusätzlichen Schutz der benachbarten Wohnbebauung zu minimieren. Zur West-Verschiebung des Kita-Eingangs wurde der Hochbau-Entwurf entsprechend gespiegelt.

Die Planungs-Änderung führte dazu, dass der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut in einer auf die Änderung der Planung beschränkten Beteiligung ausgelegt wurde.

Die erneute eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 statt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 28.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 statt.

 

Zum B-Plan-Verfahren wurde eine Mobilitäts-Untersuchung erstellt, die in den Sommern 2021 und 2022 durch weitere Verkehrszählungen und ergänzende Stellungnahmen aktualisiert wurde. Auch zum ruhenden Verkehr bei Freibad-Spitzenbelastungen konnten 2022 nach Beendigung der Corona-Beschränkungen dann an 4 besonders heißen Sommertagen Zählungen vorgenommen werden. Zum Bebauungsplan und den Gutachten-Ergebnissen fand dann am 24.01.2023 eine weitere Bürgerversammlung statt.

 

Die in beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 4a (3) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden geprüft.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungs-übersicht entnommen werden.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

Der zu beschließende Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die Abwägungs-Vorschläge sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Jegliche Bauvorhaben verursachen Emissionen; durch die Bebauung wird die Fläche versiegelt

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Es besteht ein hoher Bedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet, auf den reagiert werden muss

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Es besteht ein hoher Bedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet, auf den reagiert werden muss

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 3.1 Planzeichnung

 3.2 Begründung mit Lageplan

 3.3 Mobilitätsuntersuchung mit Ergänzungen

 3.4 Fachgutachten Grünordnung Artenschutz

 3.5 Abwägung Hauptbeteiligung

 3.6 Abwägung Erneute Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (201 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3.1 Planzeichnung (2801 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3.2 Begründung mit Lageplan (2228 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3.3 Mobilitätsuntersuchung mit Ergänzungen (5764 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 3.4 Fachgutachten Grünordnung Artenschutz (1276 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 3.5 Abwägung Hauptbeteiligung (2499 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 3.6 Abwägung Erneute Beteiligung (2165 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 181 „Kindertagesstätte Neu-Hagen“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.