Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten.
Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, auf einer Karte des Lüneburger Stadtgebietes die für Windenergieanlagen geeigneten Flächen dar. Herr Eberhard erläutert die Karte und berichtet, dass man diese aufgrund des neuen Raumordnungsprogramms des Landkreises aufgestellt habe.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Nehring erläutert Herr Eberhard weitere Fragen u.a. zur Errichtung einer Wasserstoffwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Hafen Lüneburg GmbH.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Grimm verdeutlicht Frau Gundermann, dass dem Landkreis bereits Flächen benannt wurden.
Herr Wurm erkundigt sich, woher die Bezifferung der 4,72 % stammt.
Herr Eberhard erklärt, dass dies nicht nachvollziehbar sei und diese so im Gesetzesentwurf verankert sei.
Bürgermeisterin John fragt, ob auf den dargestellten Flächen mehrere Windenergieanlagen vorstellbar seien und sogenannten „Rotor-in“ Flächen entstehen. Es sei wichtig, dass mehrere Erzeugungsmasken zusammengesetzt würden und man große Flächen nutze.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass auch Gemeindegrenzen übergreifende Anlagen entstehen könnten. Aus einer HVB-Besprechung habe sie u.a. mitnehmen können, dass angrenzende Gemeinden dies ähnlich sehen.
Ratsherr Neumann erkundigt sich nach Windenergieanlagen in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten. Er bittet um eine Einschätzung des BUND und des NABU zu dieser Thematik. Zudem fragt er, in welcher Weise die Stadt auf einen ähnlichen Kriterienkatalog wie bei PV-Freiflächenanlagen drängt.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es für PV-Anlagen und Windenergieanlagen verschiedene Plangrundlagen vom Gesetzgeber gebe. Daher sei für die PV-Anlagen ein eigener Katalog entwickelt worden. Im Gegensatz dazu seien Windenergieanlagen durch das RRPOP festzulegen. Dies laufe beim Landkreis. Daher habe die Stadt vorerst Flächen benannt. Die Prüfung und Auswahl nach Kriterien werde in ähnlicher Weise beim Landkreis stattfinden müssen. Eine Windenergieanlage im Wald bedeute ein massiver Eingriff in die Waldstrukturen, welcher auszugleichen wäre. Sofern man dies umsetzen wolle, könnte ein Ausgleich im Stadtgebiet nicht mehr abgebildet werden.
Herr Eberhard ergänzt, dass davon auszugehen ist, dass Windenergieanlagen künftig verstärkt genutzt werden, um Wasserstoff zu produzieren. Inwieweit im Stadtgebiet künftig Strom eingesetzt werde, um auf elektrolytischem Wege Wasserstoff zu produzieren ist unklar, da die Berechnungen dazu fehlen. Man stehe am Beginn eines neuen Wirtschaftszweiges und die Anregung, an der Wasserstoffwirtschaft Lüneburger Akteure zu beteiligen, werde aufgenommen.
Herr Wurm erklärt, dass er die Aufregung bei Nutzung von Windenergie nicht nachvollziehen könne. Die Fläche betrage 1:20 bzw. 1:50 im Vergleich zu PV-Anlagen. Er sehe die Landschaft und den Wald nicht als Opfer, sondern man brauche die Windenergie. Der Wald sei ihm nicht egal, aber es werde in einem sehr großen Umfang Strom verbraucht. Die Solarenergie alleine könne es nicht bereitstellen. Auf jedes Haus sollten Solar-Anlagen installiert werden.
Ratsherr Pols erklärt, dass Wald nicht gleich Wald sei. Es dürfe keine Windenergieanlagen in wertvollen Wäldern geben. Zudem erkundigt er sich, ob man sich durch die Abstände beispielsweise das Gewerbegebiet Bilmer Berg II verbaue. Herr Eberhard erklärt, dass dies nicht absehbar sei. Der Landkreis wird mit harten und weichen Kriterien in die Bewertung gehen. Ein Abstand zu Gewerbegebieten sei bisher jedoch nicht erforderlich. Auf Nachfrage des Ratsherrn Bieber erklärt er, dass die Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Windenergieanlagen willkommen sei. Ratsherr Lühmann fragt, ob Windenergieanlagen und Solar in Kombination möglich sei. Herr Eberhard erklärt, dass sich dies nicht widerspreche, aber es unterschiedliche Ansätze gebe. Ratsherr Grimm erklärt, dass der Antrag aufgrund der bereits erfolgten Meldung an den Landkreis zurückgezogen wird. Ratsherr Biber und Ratsherr Nehring erklären, dass die Anträge heute nicht beschlossen werden, aber im Verfahren bleiben sollen.
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt.
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