Bürgerinformationssystem

Auszug - Brücke Lüner Rennbahn - Bericht zur Barrierefreiheit  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.04.2023    
Zeit: 15:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg
Ort: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg, Zugang über Wandrahmstraße 10
VO/10442/23 Brücke Lüner Rennbahn - Bericht zur Barrierefreiheit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Hesebeck ortet anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Lage der neuen Radwegbrücke Lüner Rennbahn/Arena im Stadtgebiet ein.

Herr Ritter, Bereich 72, erläutert die Grundlagen der barrierefreien Brückenplanung und berichtet über die Oberfläche sowie die Längsneigung der Zuwegung. Der Brückenbelag solle aus glasfaserverstärktem Kunststoff entstehen. Anschließend stellt Herr Ritter Visualisierungen vor und Frau Hesebeck gibt einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise. Ab dem 02.05.2023 bis zum 16.05.2023 erfolge die Auslegung der Plangenehmigung. Die Einspruchsfrist betrage vier Wochen und im Anschluss wolle man die Ausschreibungen vorbereiten.    

Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Lotze erklärt Frau Hesebeck, dass die Brücke aufgrund der Lage im FFH-Gebiet, im Natur- und Landschaftsschutzgebiet sowie der Nähe zur Bundeswasserstraße nicht beleuchtet werde.

Ratsherr Pols erkundigt sich nach den Unterhaltungskosten. Frau Hesebeck erklärt, dass man mit ca. 2.000 €r die Unterhaltung der Brücke rechne.

Ratsherr Lühmann und Ratsherr Pols sprechen sich ebenfalls für eine Beleuchtung der Brücke aus.

Frau Hesebeck erklärt, dass der gesamte Treidelweg nicht beleuchtet sei. Ansonsten müsse die Strecke über 12 km beleuchtet werden. Daher stehe dies momentan nicht zur Diskussion.

Der Ausschussvorsitzende gibt zu bedenken, dass die theoretisch mögliche Schifffahrt durch die Beleuchtung nicht behindert werden dürfe.

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_ABS_Arena Brücke_24.04.2023.ppt (2443 KB)