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Auszug - Bebauungsplan Nr. 103/II "Bilmer Berg II" Aufstellungsbeschluss / Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.04.2023    
Zeit: 15:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg
Ort: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg, Zugang über Wandrahmstraße 10
VO/10610/23 Bebauungsplan Nr. 103/II "Bilmer Berg II" Aufstellungsbeschluss / Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden zusammen beraten.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. r das Gebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 wird der Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Festsetzung von neuen Gewerbegebieten

-          Darstellung von Kompensationsflächen

-          Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Waldflächen und Grünstrukturen

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sportanlage

-          Verkehrlicher Anschluss an das Gewerbegebiet Bilmer Berg I

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2010 (VO/3964/10) wird aufgehoben.
  2. Der Aufstellungsbeschluss und der Aufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10 u. 11 Bilmer Berg II (2769 KB)