Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Hesebeck ortet anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Lage des Geländers im Stadtgebiet ein und stellt die Geländertypen in der direkten Umgebung vor. Für die Kaimauer an der Bezirksregierung sei ein Mittelholmgeländer, ähnlich wie das Geländer am Stint, geplant. Herr Bahr, Stabsstelle 30, erklärt, dass ohne ein Geländer im Falle eines Unfalls ein erhebliches Haftungsrisiko für die Stadt bestehe. Es sei offenkundig, dass vielen Personen ein Geländer nicht gefalle. Der Trend zeige jedoch, dass das allgemeine Lebensrisiko zunehmend auf Dritte, insbesondere auf die öffentliche Hand, verlagert wird. Es gebe einen Wandel und eine Sensibilisierung in der Rechtsprechung. Auch das „Dorfteichurteil“ sei vom Landgericht Marburg verschärft worden. Auf Nachfrage der Bürgermeisterin John verneint Frau Hesebeck eine überdurchschnittliche Rutschgefahr auf glatten Steinen. Ratsherr Grimm erkundigt sich nach einer ähnlichen Beschilderung wie in Bleckede und den Kosten für den Bauzaun. Herr Bahr erklärt, dass er die Situation in Bleckede nicht direkt kenne. Es sei dabei jedoch zu beachten, dass es sich in Bleckede um ein Hafengebiet mit Rampe, welches als Anleger genutzt wird, handeln würde. In Lüneburg liege eine spezielle Situation, die sich von der in Bleckede und auch von den Landungsbrücken unterscheide, vor. Ergänzung: Die Kosten für den Bauzaun betragen 2.785 € seit März 2021.
Ratsherr Pols erkundigt sich nach der Situation, wenn ein Kind durch das Geländer fällt. Herr Bahr erläutert, dass es sich bei dem Gebiet an der Kaimauer nicht um einen Platz mit Aufenthaltsqualität handeln würde. Sei dies der Fall oder ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe müssten andere Sicherheiten geschaffen werden. Es sei eine Fläche mit Transitfunktion, sodass man verschiedene Maßstäbe habe. Für eine hundertprozentige Sicherheit brauche man eine andere Geländer-Variante. Dies treffe jedoch auf viele Teile in Lüneburg zu. Herr Meyer erklärt, dass dem Rechtsbeistand grünes Licht gegeben werden müsse. Er befürwortet diese einheitliche Variante im Lüneburger Stadtgebiet.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||