Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss: - Für das Gebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 wird der Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Festsetzung von neuen Gewerbegebieten - Darstellung von Kompensationsflächen - Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Waldflächen und Grünstrukturen - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sportanlage - Verkehrlicher Anschluss an das Gewerbegebiet Bilmer Berg I - Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2010 (VO/3964/10) wird aufgehoben.
- Der Aufstellungsbeschluss und der Aufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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