Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Datum: Fr, 25.02.2022    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Antrag "Konzept für die Sanierung und Herrichtung des Jüdischen Friedhofs 'Am Neuen Felde'" (Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2021, eingegangen am 07.12.2021, 10:11 Uhr)  
Enthält Anlagen
O/09821/21-1  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Antrag "Aktuelle Situation des Lüneburger Theaters" (Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2022, eingegangen am 09.02.2022)  
Enthält Anlagen
VO/09942/22  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Anfrage "Neue Straßennamen" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2022, eingegangen am 20.01.2022)  
Enthält Anlagen
VO/09902/22  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Straßenumbenennung  
Enthält Anlagen
VO/09944/22  
Ö 9  
Vorstellung der kulturellen Aufgaben im Dezernat I  
Enthält Anlagen
VO/09943/22  
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Organisatorische Struktur      
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Übersicht der kulturellen Zuschüsse der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2021      
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
Informationen zum Arbeitskreis Erinnerungskultur      
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Übersicht der Städtepartnerschaften und -freundschaften der Hansestadt Lüneburg      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Haushaltsplan-Entwurf 2022 für Kultur, Musikschule, Ratsbücherei, Stadtarchiv und Städtepartnerschaften  
Enthält Anlagen
VO/09793/21  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Förderung kultureller Projekte im Jahr 2022 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge  
Enthält Anlagen
VO/09900/22  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Musikschulangelegenheiten      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Gebühren vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 28.04.2020  
Enthält Anlagen
VO/09850/21  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

§ 10 Absatz 7 der Musikschulsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 28.04.2020 wird geändert, wie folgt:

 

Falls Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unverschuldeten Gründen (Nachweis erforderlich) nicht am Unterricht teilnehmen können, wird auf schriftlichen Antrag jeweils für vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtsstunden eine monatliche Unterrichtsgebühr erstattet. Fallen Unterrichtsstunden aus nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen aus (ausgenommen Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Musikschule) oder entfällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise aufgrund einer Pandemie), werden die Gebühren nach der dritten in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde nicht mehr erhoben oder auf schriftlichen Antrag erstattet. Die vorliegende Änderung des § 10 Abs. 7 der Musikschulsatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2021 in Kraft.“ 

 

 

Anlagen:

   
    25.02.2022 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 12.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

§ 10 Absatz 7 der Musikschulsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 28.04.2020 wird geändert, wie folgt:

 

Falls Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unverschuldeten Gründen (Nachweis erforderlich) nicht am Unterricht teilnehmen können, wird auf schriftlichen Antrag jeweils für vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtsstunden eine monatliche Unterrichtsgebühr erstattet. Fallen Unterrichtsstunden aus nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen aus (ausgenommen Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Musikschule), oder entfällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise aufgrund einer Pandemie), werden die Gebühren nach der dritten in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde nicht mehr erhoben oder auf schriftlichen Antrag erstattet. Die vorliegende Änderung des § 10 Abs. 7 der Musikschulsatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2021 in Kraft.“ 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

   
    01.03.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 7 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    02.03.2022 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

§ 10 Absatz 7 der Musikschulsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 28.04.2020 wird geändert, wie folgt:

 

„Falls Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unverschuldeten Gründen (Nachweis erforderlich) nicht am Unterricht teilnehmen können, wird auf schriftlichen Antrag jeweils für vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtsstunden eine monatliche Unterrichtsgebühr erstattet. Fallen Unterrichtsstunden aus nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen aus (ausgenommen Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Musikschule) oder entfällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise aufgrund einer Pandemie), werden die Gebühren nach der dritten in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde nicht mehr erhoben oder auf schriftlichen Antrag erstattet. Die vorliegende Änderung des § 10 Abs. 7 der Musikschulsatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2021 in Kraft.“ 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 43

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Integration der Initiative Musikatelier (IMA) in die Musikschule der Hansestadt Lüneburg  
VO/09849/21  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 15     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 16     Anfragen im nichtöffentlichen Teil