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Vorlage - VO/09944/22  

 
 
Betreff: Straßenumbenennung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmäl
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
25.02.2022 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Aktuelle Situation

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Umbenennung  eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße in „Hartmut-Krome-Straße“ und eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs in „Hermann-Reinmuth-Straße“ beschlossen. Im Anschluss an den Ratsbeschluss wurden die Betroffenen über die Umbenennung zum 01.03.2022 schriftlich informiert.

Auf Grund der zahlreichen negativen Rückmeldungen der Betroffenen zur Umbenennung hat die Oberbürgermeisterin dem Rat in der Sitzung am 21.12.2021 mitgeteilt, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses ausgesetzt und eine entsprechende Beteiligung der Betroffenen durch die Verwaltung nachgeholt wird.

 

Mit Schreiben vom 07.01.2022 sind alle von der Straßenumbenennung Betroffenen der beiden Straßenteilstücke vom Kulturbereich angeschrieben und gebeten worden, ihre Sichtweise zu der Straßenumbenennung mitzuteilen. Für die Umbenennung der Erbstorfer Landstraße sind 86 Personen, für den Düvelsbrooker Weg 12 Personen angeschrieben worden. Davon haben sich von der Erbstorfer Landstraße 29 Personen und vom Düvelsbrooker Weg 8 Personen auf das Schreiben zurückgemeldet

 

Die Auswertung der Rückmeldung hat für beide Straßenumbenennungen ergeben, dass die Betroffenen (Anwohner:innen, Eigentümer:innen und Gewerbetreibenden) die Straßenumbenennung negativ beurteilen und sich dafür ausgesprochen haben, statt vorhandene Straßen nach Herrn Hartmut Krome und Herrn Hermann Reinmuth neu zu benennende Straßen in Neubaugebieten dafür vorzusehen.

 

Die Betroffenen begründeten ihre Ablehnung zu der Straßenumbenennung u.a. mit dem für sie sehr hohen Aufwand, um allen erforderlichen Institionen die Adressänderung mitzuteilen. Ein weiteres, viel genanntes Argument war die derzeitigen richtungsweisenden Straßennamen, sowohl für die Erbstorfer Landstraße als auch für den Düvelsbrooker Weg.

 

 

Zukünftige Vorhaben der Verwaltung

 

a)   Erarbeitung von Richtlinien zur Straßenbenennung

Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG werden die Entscheidungen zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen durch den Rat der Hansestadt Lüneburg nach Vorbereitung durch den jeweiligen Fachausschuss (hier: Kultur- und Partnerschaftsausschuss) getroffen. Der Vorgang zur Straßenumbenennung aus dem Rat vom 13.10.2021 verweist aber auf ein grundsätzliches Defizit: eine systematische Grundlage in Form eines Regelwerks zur Straßenbenennung der Hansestadt Lüneburg. Die Kulturverwaltung der Hansestadt Lüneburg hat hierzu bereits erste Überlegungen angestellt und möchte den Kultur- und Partnerschaftsausschuss anregen, sie mit der Erstellung einer Richtlinie zur Straßenbenennung (Neu- und Umbenennungen) für die Hansestadt Lüneburg zu beauftragen. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Deutschen Städtetages (vgl. „Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion - Handreichung des Deutschen Städtetages zur Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Straßenbenennung“ von 2021). Richtlinien zur Straßenbenennung würden sowohl Regelungen zu Formalia und Abläufen, wie auch inhaltliche Vorgaben, z.B. im Kontext der Erinnerungskultur, umfassen.

 

b)   Erforschung der bestehenden Straßennamen und öffentlichen Gebäude

Straßen- und Gebäudenamen stehen seit dem 19. Jahrhundert zunehmend „im Dienste der Erinnerung“, soll(t)en das Gedenken fördern oder der Ehrenbezeugung dienen. Insofern liefern sie Verweise auf die jeweiligen Herrschaftsverhältnisse und das dominierende kulturelle System, und sind sichtbarer Teil einer „Vergangenheitspolitik“ der Stadt. Umbenennungen fanden und finden dabei als Eingriffe in die Erinnerungskultur v.a. in Folge von Umbrüchen wie 1918/19, 1933, 1989/90 etc. statt.

In den letzten 20 Jahren hat die öffentliche Diskussionen ein sich wandelndes Verständnis des gesellschaftspolitischen Umgangs mit der NS-Diktatur und in jüngerer Zeit des Diskurses zur  Deutschen Kolonialgeschichte wiedergespiegelt. In der Hansestadt Lüneburg waren immer wieder einzelne Benennungen Anlass öffentlicher Diskussion. Es gibt jedoch bisher keine systematische Untersuchung der Benennungen und Umbenennungen von Straßennamen und öffentlichen Gebäude mit Fokus auf ihren Bezug zur Deutschen Kolonialgeschichte und Rassismus (inkl. insbesondere der NS-Zeit) in Lüneburg.

 

Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg möchte daher vorschlagen, sie mit dem Abschluss eines Werkvertrages an eine/n Historiker:in zu beauftragen. Ziel sollte die Schaffung einer Grundlage für den konstruktiven Diskurs von Bürgergesellschaft, Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik sein. Dazu bietet sich die Erstellung eines frei zugänglichen/öffentlichen „Straßennamen-Wikis“ für die ca. 815 Straßen und ca. 25 Gebäude an. Der Finanzierungsbedarf für das Projekt wird derzeit noch ermittelt (benötigt wird u.a. eine befristete Projektstelle im Stadtarchiv für eine/n Historiker:in über mehrere Monate).

 

Die Kulturverwaltung würde sich um Einwerbung von Drittmitteln bemühen, ein nennenswerter Eigenanteil ist in der Haushaltsplanung 2022 bisher nicht vorgesehen und wäre daher bei Umsetzungswunsch durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss noch zu diskutieren.

 

 

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Beitrag im Rahmen der Erinnerungskultur

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 136 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  siehe Beschlussvorschlag 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

x Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag der AfD - Fraktion zur Vorlage VO_09944_22 (323 KB)      
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Beschlussvorschlag:
 

1)      Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße von der Bockelmannstraße bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße B209 in „Hartmut-Krome-Straße“ wird aufgehoben.
 

2)      Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs von der Universitätsallee bis zum Forsthaus in „Hermann-Reinmuth-Straße“ wird aufgehoben.
 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Straßenneu- und umbenennung zu erarbeiten.
 

4)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine/n Historiker:in mit der systematischen Erforschung der Lüneburger Straßen-, Gebäude- und Ortsnamen mit Fokus auf ihren Bezug zur Deutschen Kolonialgeschichte und der NS-Zeit zu beauftragen. Hierzu sollen über die Veränderungsliste zum Haushalt 2022 Mittel i.H. von _________ Euro bereitgestellt werden
 

5)      Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Forschungsergebnisse der Lüneburger Straßen-, Gebäude- und Ortsnamen den Gremien einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Straßen umzubenennen sind, für welche konkret eine Benennung nach Herrn Hartmut Krome in Frage kommt und eine Straßenbenennung nach Herrn Hartmut Krome schnellstmöglich umzusetzen.
 

6)      Für den Düvelsbrooker Weg wird beschlossen:
 

Beschlussfassung nach Beratung

 

 

 

Stammbaum:
VO/09944/22   Straßenumbenennung   Fachbereich 4 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/09944/22-1   Straßenumbenennungen   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage