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Sachverhalt:
Die in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 25.02.2022 beratene Vorlage VO/09944/22 ist vom Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 02.03.2022 in den Ausschuss zurückverwiesen worden.
Aktueller Sachstand zu den Straßenumbenennung von Teilstücken des Düvelsbrooker Wegs und der Erbstorfer Landstraße: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs und eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße beschlossen.
Die Umbenennungen stießen auf großen Widerstand der beiden Anwohnerschaften: Für die Umbenennung der Erbstorfer Landstraße sind 86 Personen, für den Düvelsbrooker Weg 12 Personen angeschrieben worden. Darauf haben sich zur Erbstorfer Landstraße 29 Personen und zum Düvelsbrooker Weg 8 Personen zurückgemeldet. Die Auswertung der Rückmeldung hat für beide Straßenumbenennungen ergeben, dass die Betroffenen (Anwohner:innen, Eigentümer:innen und Gewerbetreibende) die Straßenumbenennung negativ beurteilten und sich dafür aussprachen, ansteller einer Umbenennung, neue Straßen aus einem Neubaugebieten nach Hartmut Krome und Hermann Reinmuth zu benennen. Die Betroffenen begründeten ihre Ablehnung zu der Straßenumbenennung u.a. mit dem für sie sehr hohen Aufwand, um allen erforderlichen Institionen die Adressänderung mitzuteilen. Ein weiteres, viel genanntes Argument war, dass es sich sowohl bei der Erbstorfer Landstraße als auch beim Düvelsbrooker Weg um richtungsweisenden Straßennamen handele.
Aufgrund der vielen Widersprüche der Anwohnerschaft beider Straßen hat die Verwaltung mit der Vorlage VO/09944/22 dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorgeschlagen, die Ratsbeschlüsse vom 13.10.2021 zu den Straßenumbenennungen wieder aufzuheben. Da der Rat die Vorlage jedoch ohne Beschluss in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss zurückverwies, bestehen die Ratsbeschlüsse zur Straßenumbenennung fort, die Umsetzung ist bisher aber ausgesetzt.
Mittlerweile trat am 17.04.2023 die „Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg“ durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Nach dieser Richtlinie sollen Umbenennungen eine Ausnahme darstellen und sind auf ein Minimum zu beschränken. Eine Umbenennung von Teilstücken soll möglichst nicht erfolgen (§ 4 Abs. 1 S.1 und 2 der Richtlinie).
Nach dem Maßstab der nun geltenden Richtlinie hätte die Umbenennung der beiden Teilstücke im Oktober 2021 nicht stattfinden sollen.
Die Verwaltung schlägt daher erneut vor, die Ratsbeschlüsse vom 13.10.2021 zu den Straßenumbenennungen der beiden Teilstücke des Düvelsbrooker Wegs und der Erbstorfer Landstraße aufzuheben. Für eine Straßenbenennung nach Herrn Hartmut Krome wird die Verwaltung den Gremien einen neuen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen, sobald entweder in einem neuen Wohngebiet eine Straße neu zu benennen ist oder eine Umbenennung aus den Gründen, die in der Richtlinie festgelegt sind, erfolgen soll. Gemäß § 3 Abs. 6 der Richtlinie wäre hierbei zu berücksichtigen, dass bei einer Straßenbenennung nach Hartmut Krome eine Wartezeit von 5 Jahren nach dem Ableben eingehalten werden soll. Sofern diese Frist unterschritten und vor Dezember 2025 eine Straßenbenennung erfolgen soll, ist in den Gremien darüber zu beraten und dies explizit zu beschließen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: --- d) Haushaltsrechtlich gesichert: XJa Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Bereich Kultur Produkt / Kostenträger: 281001 Kulturförderung Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1) Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße von der Bockelmannstraße bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße B 209 in „Hartmut-Krome-Straße“ wird aufgehoben.
2) Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs von der Universitätsallee bis zum Forsthaus in „Hermann-Reinmuth-Straße“ wird aufgehoben.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Straße entweder durch eine richtlinienkonforme Straßenumbenennung oder eine Straßenneubenennung nach Herrn Hartmut Krome benannt werden kann und diese schnellstmöglich umzusetzen. Die Frist gemäß § 3 Abs. 6 der Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg kann in diesem Fall unterschritten werden.
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