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Vorlage - VO/09944/22-1  

 
 
Betreff: Straßenumbenennungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-KullinBezüglich:
VO/09944/22
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 25.02.2022 beratene Vorlage VO/09944/22 ist vom Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 02.03.2022 in den Ausschuss zurückverwiesen worden.

 

Aktueller Sachstand zu den Straßenumbenennung von Teilstücken des velsbrooker Wegs und der Erbstorfer Landstraße:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs und eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße beschlossen.

 

Die Umbenennungen stießen auf großen Widerstand der beiden Anwohnerschaften: Für die Umbenennung der Erbstorfer Landstraße sind 86 Personen, für den Düvelsbrooker Weg 12 Personen angeschrieben worden. Darauf haben sich zur Erbstorfer Landstraße 29 Personen und zum Düvelsbrooker Weg 8 Personen zurückgemeldet. Die Auswertung der Rückmeldung hat für beide Straßenumbenennungen ergeben, dass die Betroffenen (Anwohner:innen, Eigentümer:innen und Gewerbetreibende) die Straßenumbenennung negativ beurteilten und sich dafür aussprachen, ansteller einer Umbenennung, neue Straßen aus einem Neubaugebieten nach Hartmut Krome und Hermann Reinmuth zu benennen. Die Betroffenen begründeten ihre Ablehnung zu der Straßenumbenennung u.a. mit dem für sie sehr hohen Aufwand, um allen erforderlichen Institionen die Adressänderung mitzuteilen. Ein weiteres, viel genanntes Argument war, dass es sich sowohl bei der Erbstorfer Landstraße als auch beim Düvelsbrooker Weg um richtungsweisenden Straßennamen handele.

 

Aufgrund der vielen Widersprüche der Anwohnerschaft beider Straßen hat die Verwaltung mit der Vorlage VO/09944/22 dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorgeschlagen, die Ratsbeschlüsse vom 13.10.2021 zu den Straßenumbenennungen wieder aufzuheben. Da der Rat die Vorlage jedoch ohne Beschluss in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss zurückverwies, bestehen die Ratsbeschlüsse zur Straßenumbenennung fort, die Umsetzung ist bisher aber ausgesetzt.

 

Mittlerweile trat am 17.04.2023 die „Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg“ durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Nach dieser Richtlinie sollen Umbenennungen eine Ausnahme darstellen und sind auf ein Minimum zu beschränken. Eine Umbenennung von Teilstücken soll möglichst nicht erfolgen (§ 4 Abs. 1 S.1 und 2 der Richtlinie).

 

Nach dem Maßstab der nun geltenden Richtlinie hätte die Umbenennung der beiden Teilstücke im Oktober 2021 nicht stattfinden sollen.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher erneut vor, die Ratsbeschlüsse vom 13.10.2021 zu den Straßenumbenennungen der beiden Teilstücke des Düvelsbrooker Wegs und der Erbstorfer Landstraße aufzuheben.

r eine Straßenbenennung nach Herrn Hartmut Krome wird die Verwaltung den Gremien einen neuen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen, sobald entweder in einem neuen Wohngebiet eine Straße neu zu benennen ist oder eine Umbenennung aus den Gründen, die in der Richtlinie festgelegt sind, erfolgen soll.

Gemäß § 3 Abs. 6 der Richtlinie wäre hierbei zu berücksichtigen, dass bei einer Straßenbenennung nach Hartmut Krome eine Wartezeit von 5 Jahren nach dem Ableben eingehalten werden soll. Sofern diese Frist unterschritten und vor Dezember 2025 eine Straßenbenennung erfolgen soll, ist in den Gremien darüber zu beraten und dies explizit zu beschließen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Durch die Aufhebung der Straßenumbenennungen werden Umbenennungen nur noch in den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen vorgenommen.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 


B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   300 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:   --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 XJa

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Bereich Kultur 

 Produkt / Kostenträger: 281001 Kulturförderung

 Haushaltsjahr: 2023

 

e)  mögliche Einnahmen: ---

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1)      Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße von der Bockelmannstraße bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße B 209 in „Hartmut-Krome-Straße“ wird aufgehoben.

 

2)      Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs von der Universitätsallee bis zum Forsthaus in „Hermann-Reinmuth-Straße“ wird aufgehoben.             

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Straße entweder durch eine richtlinienkonforme Straßenumbenennung oder eine Straßenneubenennung nach Herrn Hartmut Krome benannt werden kann und diese schnellstmöglich umzusetzen. Die Frist gemäß § 3 Abs. 6 der Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg kann in diesem Fall unterschritten werden.

 

Stammbaum:
VO/09944/22   Straßenumbenennung   Fachbereich 4 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/09944/22-1   Straßenumbenennungen   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage