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Vorlage - VO/09849/21  

 
 
Betreff: Integration der Initiative Musikatelier (IMA) in die Musikschule der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nierenz
Federführend:Bereich 43 - Musikschule Beteiligt:Fachbereich 4 - Kultur
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
25.02.2022 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Musikschule der Hansestadt Lüneburg beschäftigt für den Musikschulunterricht von 1.080 (Stand 10.21) Schülerinnen und Schüler 34 Lehrkräfte. Zwei Jahre zuvor, also vor der Pandemie, waren es noch 1.371 Schülerinnen und Schüler.

Während die Nachfrage nach musikpädagogischen Angeboten bis zum ersten Lockdown im März 2020  über viele Jahre hinweg kontinuierlich gestiegen ist, konnte das pädagogische Personal der Musikschule, vor allem mit Blick auf die Kosten, nicht in gleichem Maße aufgestockt werden.

In den vergangenen etwa zwei Jahrzehnten hat deshalb die „Initiative Musikatelier“ (IMA), die es in ihrer heutigen Form seit 2016 gibt, mit freien Musikpädagoginnen und -pädagogen das Angebot der Musikschule ergänzt und so die stetig wachsende Nachfrage befriedigt. Über die IMA kooperiert die Musikschule mit Musikpädagoginnen und -pädagogen, die ihrerseits in ein unmittelbares Vertragsverhältnis zu ihren Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern in Form eines freien Dienstvertrages treten.


In Vorbereitung des Ausscheidens des bisherigen Musikschuldirektors Herrn Petersen zum 31.1.2022 und Übernahme dieser Funktion durch Herrn Nierenz sowie der sich weiterentwickelnden Rechtslage (Arbeitsrecht, Steuerrecht), wurde u.a. die Frage einer erforderlichen Neuausrichtung der Organisationsform der IMA zur rechtssicheren Abdeckung der Nachfrage nach musikpädagogischen Angeboten bearbeitet.

 

Es wurden die Vor- und Nachteile verschiedener denkbarer Modelle betrachtet.

Nach organisatorischer und rechtlicher Betrachtung der Modelle ist die Abdeckung der musikpädagogischen Nachfrage über die Musikschule durch die Hinzuziehung von Musikpädagoginnen und -pädagogen per Honorarvertrag – wie an sehr vielen Musikschulen im Bundesgebiet üblich – die vorteilhafteste Variante.
 

Ein wichtiger Grund: Wenn durch Neuanmeldung der bisherigen IMA-Schülerinnen und Schüler die Schülerzahlen der Musikschule deutlich steigen, wird auch gegenüber der Landesregierung und dem Landesverband der Musikschulen die tatsächliche Leistungsfähigkeit unserer Musikschule abgebildet. In der Folge hätte die Hansestadt einen deutlich größeren Anspruch auf Finanzhilfe des Landes, als bisher; aus heutiger Sicht könnte sich der Betrag (rd. 35.000 EUR im Jahr 2020) verdoppeln.
 

Nach der Entscheidung für diese Variante wird mit jeder künftigen Honorarlehrkraft ein Rahmenvertrag geschlossen. Unter dem Dach des Rahmenvertrags werden dann per Einzelvertrag die Unterrichtsaufträge vergeben.

 

Rechtlich ist der Abschluss eines Honorarvertrags mit Beschäftigten der Musikschule (d.h. Mitarbeiter/innen der Hansestadt Lüneburg) ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die aktuell vertraglich vereinbarten Stunden der Beschäftigten der Musikschule, die aktuell zusätzlich noch als freie Musikpädagoginnen und –pädagogen unter dem Dach der IMA unterrichten, aufgestockt werden müssen.

Insgesamt betrifft dies etwa 120-130 Unterrichtsstunden. Der Stellenplan der Musikschule mit aktuell 19 VZÄ muss somit um ca. 4 VZÄ aufgestockt werden.

 

Insgesamt wird die beschriebene neue Organisationsstruktur durch

-          die Beschäftigung von Honorarkräften und

-          das Aufstocken von Stundenanteilen bei den Beschäftigten der Musikschule

Mehrkosten von rd. 230.000 verursachen.

Diese Mehrkosten werden durch um rd. 151.000 höhere Gebühreneinnahmen und die um geschätzt 35.000 höhere Finanzhilfe des Landes teilweise kompensiert. An den nicht gedeckten Mehrkosten in Höhe von 44.000 ist der Landkreis mit mindestens 45% (knapp 20.000 ) beteiligt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

b)  für die Erarbeitung der Vorlage: 134 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 25.000 €

c)  an Folgekosten: jährlich ca. 25.000 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, bei Beschluss über den Haushaltsplan 2022

 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Erweiterung des Musikschulangebots

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Automatische Familienermäßigungen für alle Berechtigten

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zusammenarbeit mit der „Initiative Musikatelier“ (IMA) wird zum 31.03.2022 beendet.

Den Lehrkräften der bisherigen IMA werden zum 01.04.2022 Honorarverträge angeboten und die Schülerinnen und Schüler, die bisher in der IMA unterrichtet werden, werden zum 01.04.2022 – nach erfolgter Neuanmeldung – in die Musikschule aufgenommen.

Für angestellte Lehrkräfte (Mitarbeiter/innen der Hansestadt Lüneburg), die bisher zusätzlich in der IMA unterrichtet haben, wird die Vertragsstundenzahl ab 01.04.2022 entsprechend ihrer bisherigen IMA-Tätigkeit in notwendigem Umfang erhöht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.g. Maßnahmen umzusetzen.

 

 

Anlagen: