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Sachverhalt:
Die Musikschule der Hansestadt Lüneburg beschäftigt für den Musikschulunterricht von 1.080 (Stand 10.21) Schülerinnen und Schüler 34 Lehrkräfte. Zwei Jahre zuvor, also vor der Pandemie, waren es noch 1.371 Schülerinnen und Schüler. Während die Nachfrage nach musikpädagogischen Angeboten bis zum ersten Lockdown im März 2020 über viele Jahre hinweg kontinuierlich gestiegen ist, konnte das pädagogische Personal der Musikschule, vor allem mit Blick auf die Kosten, nicht in gleichem Maße aufgestockt werden. In den vergangenen etwa zwei Jahrzehnten hat deshalb die „Initiative Musikatelier“ (IMA), die es in ihrer heutigen Form seit 2016 gibt, mit freien Musikpädagoginnen und -pädagogen das Angebot der Musikschule ergänzt und so die stetig wachsende Nachfrage befriedigt. Über die IMA kooperiert die Musikschule mit Musikpädagoginnen und -pädagogen, die ihrerseits in ein unmittelbares Vertragsverhältnis zu ihren Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern in Form eines freien Dienstvertrages treten.
Es wurden die Vor- und Nachteile verschiedener denkbarer Modelle betrachtet. Nach organisatorischer und rechtlicher Betrachtung der Modelle ist die Abdeckung der musikpädagogischen Nachfrage über die Musikschule durch die Hinzuziehung von Musikpädagoginnen und -pädagogen per Honorarvertrag – wie an sehr vielen Musikschulen im Bundesgebiet üblich – die vorteilhafteste Variante. Ein wichtiger Grund: Wenn durch Neuanmeldung der bisherigen IMA-Schülerinnen und Schüler die Schülerzahlen der Musikschule deutlich steigen, wird auch gegenüber der Landesregierung und dem Landesverband der Musikschulen die tatsächliche Leistungsfähigkeit unserer Musikschule abgebildet. In der Folge hätte die Hansestadt einen deutlich größeren Anspruch auf Finanzhilfe des Landes, als bisher; aus heutiger Sicht könnte sich der Betrag (rd. 35.000 EUR im Jahr 2020) verdoppeln. Nach der Entscheidung für diese Variante wird mit jeder künftigen Honorarlehrkraft ein Rahmenvertrag geschlossen. Unter dem Dach des Rahmenvertrags werden dann per Einzelvertrag die Unterrichtsaufträge vergeben.
Rechtlich ist der Abschluss eines Honorarvertrags mit Beschäftigten der Musikschule (d.h. Mitarbeiter/innen der Hansestadt Lüneburg) ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die aktuell vertraglich vereinbarten Stunden der Beschäftigten der Musikschule, die aktuell zusätzlich noch als freie Musikpädagoginnen und –pädagogen unter dem Dach der IMA unterrichten, aufgestockt werden müssen. Insgesamt betrifft dies etwa 120-130 Unterrichtsstunden. Der Stellenplan der Musikschule mit aktuell 19 VZÄ muss somit um ca. 4 VZÄ aufgestockt werden.
Insgesamt wird die beschriebene neue Organisationsstruktur durch - die Beschäftigung von Honorarkräften und - das Aufstocken von Stundenanteilen bei den Beschäftigten der Musikschule Mehrkosten von rd. 230.000 € verursachen. Diese Mehrkosten werden durch um rd. 151.000 € höhere Gebühreneinnahmen und die um geschätzt 35.000 € höhere Finanzhilfe des Landes teilweise kompensiert. An den nicht gedeckten Mehrkosten in Höhe von 44.000 € ist der Landkreis mit mindestens 45% (knapp 20.000 €) beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) b) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 25.000 € c) an Folgekosten: jährlich ca. 25.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, bei Beschluss über den Haushaltsplan 2022
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Beschlussvorschlag:
Die Zusammenarbeit mit der „Initiative Musikatelier“ (IMA) wird zum 31.03.2022 beendet. Den Lehrkräften der bisherigen IMA werden zum 01.04.2022 Honorarverträge angeboten und die Schülerinnen und Schüler, die bisher in der IMA unterrichtet werden, werden zum 01.04.2022 – nach erfolgter Neuanmeldung – in die Musikschule aufgenommen. Für angestellte Lehrkräfte (Mitarbeiter/innen der Hansestadt Lüneburg), die bisher zusätzlich in der IMA unterrichtet haben, wird die Vertragsstundenzahl ab 01.04.2022 entsprechend ihrer bisherigen IMA-Tätigkeit in notwendigem Umfang erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die o.g. Maßnahmen umzusetzen.
Anlagen: |
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