Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/09900/22  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte im Jahr 2022
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
25.02.2022 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Hintergrund

Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 des Kulturreferats ist ein Betrag von 22.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

Um den Antragstellern für ihre geplanten kulturelle Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.

 

Es wurden fristigerecht bis zum 31.01.2022 insgesamt 29 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass fünf Anträge nicht förderfähig waren, entsprechende Ablehnungsbescheide wurden bereits erstellt. Drei Anträge wurden zurückgezogen. 21 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.

 

Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch nach vorheriger Absprache im Bereich Kultur im Heinrich Heine Haus eingesehen werden.

 

 

 

 

Vorschläge zur Vergabe der Kulturfördermittel in 2022

Im Jahr 2022 sind erstmalig mehr Anträge auf Kulturfördermittel eingegangen, bzw. ist die max. förderfähige Summe aller grundsätzlich förderfähigen Anträge mit 28.673 € höhe, als Kulturfördermittel zur Verfügung stehen (22.000 €). Die 2019 vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschlossenen Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln enthalten für diesen Fall keine Vorgaben. Entsprechend § 3 Ziffer 2 ist Entscheidungsgremium für die Vergabe der Kultur- und Partnerschaftsausschuss, die fachliche Vorbereitung der Entscheidungsfindung erfolgt durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lüneburg.

 

Der Fachbereich Kultur hat verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe abgewogen. Wenngleich die Förderrichtlinien grundsätzlich auf inhaltliche Kriterien verweisen, welche eine besondere Förderfähigkeit begründen (z.B. Projekte „verfolgen einen nachhaltigen Ansatz und berücksichtigen Aspekte der kulturellen Bildung), sind diese in der gegenwärtigen Fassung der Förderrichtlinien nicht als Bewertungsmaßstab für eine Priorisierung geeignet. Mit Blick auf Förderrichtlinien als kulturpolitisches Steuerungsinstrument empfiehlt die Verwaltung dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss, bezüglich der Bewertung von Kulturförderanträgen nach inhaltlichen Kriterien in die Diskussion zu gehen und ggf. die Verwaltung mit einer Änderung der Förderrichtlinien zu beauftragen.

 

Für die Entscheidung der Vergabe der Kulturfördermittel in 2022 hat die Verwaltung einen Vorschlag mit zwei Varianten erarbeitet:

 

Variante a)

Gleichmäßig anteilig anhand der zur Verfügung stehenden Fördermittel (22.000 €) werden alle Anträge mit max. 76% der max. förderfähigen Summe eines jeden Antrags beschieden. Der Vorteil dieser Variante ist eine transparente, gleichmäßige Aufteilung der Fördermittel. Einen Nachteil bedeutet diese Vergabe nach dem "Gießkannenprinzip" für Antragsstellende, die lediglich einen Antrag gestellt haben und diesen nun nicht zu 100% der max. förderfähigen Summe bewilligt bekommen können (Entscheidung pro Antrag/pro Projekt, ohne Berücksichtigung von Mehrfachantragsstellungen).

 

Daher schlägt die Verwaltung als Alternative zusätzlich eine Variante b) vor:

 

Variante b)

Antragstellende, die nur einen Antrag auf Kulturfördermittel gestellt haben, erhalten 100% der maximal förderfähigen Summe. Der restliche Bedarf wird gleichmäßig mit der restlichen Summe der Fördermittel bedient, was eine Förderung von 44% eines jeden Projekts der Antragstellenden, die mehrere Anträge gestellt haben, bedeutet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch die Vergabe von kulturellen Zuschüssen wird die Durchführung kulteller Projekte ermöglicht

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    240

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:   22.000

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja  für den Haushalt 2022 angemeldet

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  41020 

 Produkt / Kostenträger:        diverse

 Haushaltsjahr:  

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Liste der eingegangen förderfähigen Kulturförderanträge

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste KFM förderfähige Anträge Stand 11.02.2022 (122 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2022 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante _________   zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual vermindert.

 

Sollten bis zum Jahresende 2022 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert wurden, werden die Mittel gleichmäßig in Eigenverantwortung des Kulturreferates den Antragstellern für die Projekte nachträglich bewilligt.