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Sachverhalt:
Hintergrund Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 des Kulturreferats ist ein Betrag von 22.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Um den Antragstellern für ihre geplanten kulturelle Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Es wurden fristigerecht bis zum 31.01.2022 insgesamt 29 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass fünf Anträge nicht förderfähig waren, entsprechende Ablehnungsbescheide wurden bereits erstellt. Drei Anträge wurden zurückgezogen. 21 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.
Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch nach vorheriger Absprache im Bereich Kultur im Heinrich Heine Haus eingesehen werden.
Vorschläge zur Vergabe der Kulturfördermittel in 2022 Im Jahr 2022 sind erstmalig mehr Anträge auf Kulturfördermittel eingegangen, bzw. ist die max. förderfähige Summe aller grundsätzlich förderfähigen Anträge mit 28.673 € höhe, als Kulturfördermittel zur Verfügung stehen (22.000 €). Die 2019 vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschlossenen Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln enthalten für diesen Fall keine Vorgaben. Entsprechend § 3 Ziffer 2 ist Entscheidungsgremium für die Vergabe der Kultur- und Partnerschaftsausschuss, die fachliche Vorbereitung der Entscheidungsfindung erfolgt durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lüneburg.
Der Fachbereich Kultur hat verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe abgewogen. Wenngleich die Förderrichtlinien grundsätzlich auf inhaltliche Kriterien verweisen, welche eine besondere Förderfähigkeit begründen (z.B. Projekte „verfolgen einen nachhaltigen Ansatz und berücksichtigen Aspekte der kulturellen Bildung), sind diese in der gegenwärtigen Fassung der Förderrichtlinien nicht als Bewertungsmaßstab für eine Priorisierung geeignet. Mit Blick auf Förderrichtlinien als kulturpolitisches Steuerungsinstrument empfiehlt die Verwaltung dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss, bezüglich der Bewertung von Kulturförderanträgen nach inhaltlichen Kriterien in die Diskussion zu gehen und ggf. die Verwaltung mit einer Änderung der Förderrichtlinien zu beauftragen.
Für die Entscheidung der Vergabe der Kulturfördermittel in 2022 hat die Verwaltung einen Vorschlag mit zwei Varianten erarbeitet:
Variante a) Gleichmäßig anteilig anhand der zur Verfügung stehenden Fördermittel (22.000 €) werden alle Anträge mit max. 76% der max. förderfähigen Summe eines jeden Antrags beschieden. Der Vorteil dieser Variante ist eine transparente, gleichmäßige Aufteilung der Fördermittel. Einen Nachteil bedeutet diese Vergabe nach dem "Gießkannenprinzip" für Antragsstellende, die lediglich einen Antrag gestellt haben und diesen nun nicht zu 100% der max. förderfähigen Summe bewilligt bekommen können (Entscheidung pro Antrag/pro Projekt, ohne Berücksichtigung von Mehrfachantragsstellungen).
Daher schlägt die Verwaltung als Alternative zusätzlich eine Variante b) vor:
Variante b) Antragstellende, die nur einen Antrag auf Kulturfördermittel gestellt haben, erhalten 100% der maximal förderfähigen Summe. Der restliche Bedarf wird gleichmäßig mit der restlichen Summe der Fördermittel bedient, was eine Förderung von 44% eines jeden Projekts der Antragstellenden, die mehrere Anträge gestellt haben, bedeutet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 240 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 22.000 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja für den Haushalt 2022 angemeldet Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Liste der eingegangen förderfähigen Kulturförderanträge
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2022 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante _________ zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual vermindert.
Sollten bis zum Jahresende 2022 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert wurden, werden die Mittel gleichmäßig in Eigenverantwortung des Kulturreferates den Antragstellern für die Projekte nachträglich bewilligt.
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