Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den
Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragen die Verwaltung, das
gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Ziel, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung zwischen Anschlussstellen Nord und
Deutsch Evern auf beiden Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h zu beschränken.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit
dem Landkreis und der Polizei zu prüfen, an welchen Unfallhäufungsstellen neben
der anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung auch stationäre Messstellen
sinnvoll eingesetzt werden können.
06.07.2004 - Verkehrsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den
Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragen die Verwaltung, das
gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Ziel, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung zwischen Anschlussstelle Nord und
Deutsch Evern auf beiden Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h zu beschränken.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,
gemeinsam mit dem Landkreis und der Polizei zu prüfen, an welchen
Unfallhäufungsstellen neben der anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung
auch stationäre Messstellen sinnvoll eingesetzt werden können.