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Auszug - Geschwindigkeitsregelung auf der Ostumgehung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.07.2004    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1074/04 Geschwindigkeitsregelung auf der Ostumgehung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Andrea Schröder-EhlersAktenzeichen:32 72 11
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Bereich 31 - Umwelt
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Einleitend erörtert Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers die Sitzungsvorlage. Sie erklärt, dass das Straßenbauamt nach ersten lärmtechnischen Untersuchungen deutlich gemacht hat, dass eine Geschwindigkeitsreduktion von 120 km/h auf 100 km/h zu keinem gravierenden Lärmschutz führen wird.

 

Ratsherr Ziegert teilt mit, dass eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 120 km/h auf 80 km/h lediglich eine Reduzierung von 1,3 bis 1,5 dB (A) erreichen würde. Die Spürbarkeitsgrenze liegt jedoch bei 3 dB (A), so dass für die Anwohner kaum ein Unterschied merkbar wäre. Daher könnte man die Herabsetzung der Geschwindigkeit nur aufgrund der Unfallhäufigkeit diskutieren. Er hält es für sinnvoll, eine einheitliche Geschwindigkeit auf 100 km/h einzuführen.

 

Für Herrn Dammann ist aus der Vorlage nicht ersichtlich, welche dB (A)-Zahlen überhaupt erreicht werden. Aus Gründen der Sicherheit sollten 80 km/h auf der gesamten Ostumgehung eingeführt werden, hierdurch wird auch der Lärm reduziert. Herrn Mohr befürwortet die Reduzierung auf 80 km/h ab der Anschlussstelle Kaltenmoor.

 

Ratsherr Soldan hat aus Gesprächen mit Anwohnern erfahren, dass Motorradfahrer der hauptsächliche Beschwerdegrund sind. Er sieht die Gefahr, dass auch eine stationäre Überwachungsanlage keinen Erfolg bringen wird, weil die Lärmverursacher weiter schnell fahren und die reduzierte Geschwindigkeit nicht beachten. Wichtiger ist daher die Reduzierung der Unfallschwerpunkte.

 

Herr Zidorn erörtert, dass es von 1997 auf 1998 eine erhebliche Unfallzunahme um 68 % gab. Diese führte dazu, dass seinerzeit ebenfalls eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h in Teilbereichen der Ostumgehung diskutiert, später aber verworfen wurde, da eine starke Geschwindigkeitsminderung den Autofahrern auf einer autobahnähnlichen Straße kaum zu vermitteln ist. Die weitere Beobachtung hat gezeigt, dass die Zahl der Unfälle wieder deutlich gesunken ist. Die Fahrbahn wurde zwischenzeitlich vom Straßenbauamt saniert und hierbei griffiger gemacht. Mit 81 Unfällen in 2003 wurde trotz gestiegener Zulassungszahlen wieder der Stand von 1997 erreicht. Aus polizeilicher Sicht wäre aus verkehrlichen Gründen allenfalls eine Reduzierung auf 100 km/h vertretbar.

 

Herr Meyer findet, dass eine Verminderung der Geschwindigkeit nicht mit Lärmgesichtspunkten begründet werden kann, da die Ostumgehung für 140 km/h ausgebaut ist. Durch die Begrenzung auf 100 km/h und stationäre Geschwindigkeitskontrollen tut man alles Nötige zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

 

Ratsherr Dörbaum spricht sich für die Umsetzung der bereits unter TOP 4 vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere der Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen aus, da bereits durch die Wahrnehmung bei den Fahrzeugführern Prävention erreicht werden kann.

 

Ratsherren Dörbaum und Soldan plädieren dafür, die gesamte Strecke einheitlich auf 100 km/h zu beschildern um hiermit eine Konstanz zu erreichen.

 

Beigeordneter Meißner weist darauf hin, dass auch der Kreis die Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen thematisiert hat. Es sollten drei stationäre Anlage installiert werden, die unterschiedlich geschaltet werden können. Für ihn käme höchstens im Kurvenbereich zwischen Ebensberg und Adendorf eine Begrenzung auf 80 km/h in Frage.

 

Abschließend stellt Beigeordneter Löb fest, dass die Überwachung den wichtigsten Part darstellen wird. Wenn mit der Reduzierung auf 100 km/h keine Verbesserung erreicht werden kann, müsste zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragen die Verwaltung, das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung zwischen Anschlussstelle Nord und Deutsch Evern auf beiden Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h zu beschränken.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis und der Polizei zu prüfen, an welchen Unfallhäufungsstellen neben der anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung auch stationäre Messstellen sinnvoll eingesetzt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -