Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Vor dem Hintergrund einiger
Verkehrsunfälle unter Beteiligung von LKW, die auf der Ostumgehung
(Kraftfahrstraße) nur 80 km/h fahren dürfen,
wurde die Verkehrssicherheitsfrage in der Ratssitzung am 28. 8. 2003 diskutiert. Die Verwaltung wies
in diesem Zusammenhang bereits darauf hin, dass das Unfallgeschehen jährlich
von der Unfallkommission ausgewertet wird. Zeigt sich bei der Auswertung
Handlungsbedarf, so unterbreitet die Unfallkommission als reines Fachgremium
Vorschläge zur Entschärfung der betroffenen Unfallhäufungsstellen. Im Jahre 2003 trat als
Unfallhäufungsstelle mit besonderem Handlungsbedarf lediglich die Richtungsfahrbahn Norden im Bereich km 3 bis
3,4 in Erscheinung. Hier besteht bereits eine Begrenzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dennoch haben sich dort im Jahre 2003 vier Unfälle mit 1 Getöteten, 1
Schwerverletzten sowie 3 Leichtverletzten ereignet. Auch die Auswertung des
zurückliegenden 3-Jahreszeitraums lässt den Handlungsbedarf erkennen (7
Unfälle, 2 Tote, 4 Schwerverletzte, 7 Leichtverletzte). Aus fachlicher Sicht
schlug die Unfallkommission die Anbringung einer profilierten
Fahrbahnrandmarkierung im Kurvenbereich sowie die Installation einer stationäre
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage vor (siehe TOP 4). Inzwischen
hat sich auch der Kreistag mit der
Notwendigkeit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich des
Klosterkamps mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, befasst und
empfohlen, hier im Einvernehmen mit der Stadt Lüneburg Lösungen zu erarbeiten. Die Polizei verweist in
ihrer Stellungnahme vom 18. 5. 2004 auf die Sitzung der Unfallkommission vom
18.02.2004, wonach im Bereich zwischen der Anschlussstelle Erbstorfer
Landstraße und Adendorf-Lüne in Fahrtrichtung Nord die Installation einer
stationären Geschwindigkeitsüberwachung in Erwägung gezogen werden soll.
Vertretbar, jedoch nicht zwingend erforderlich, ist nach Auffassung der Polizei
eine weitere Ausdehnung des bereits bestehenden 100 km/h-Abschnittes bis
einschließlich Anschlussstelle Kaltenmoor aus Lärmschutzgründen. Hinsichtlich der
Stellungnahme des Straßenbauamtes besteht noch Abstimmungsbedarf. Einer
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h, wie sie von Anliegern zum Teil
gefordert wird, stimmt das Straßenbauamt nicht zu. Im übrigen wird die
Verwaltung bei den anstehenden Gesprächen mit dem Straßenbauamt die Frage des
aktiven Lärmschutzes entlang der Ostumgehung erneut thematisieren. Die Straßenverkehrsbehörden
sind gemäß § 45 Abs. 1 Ziff. 3 StVO befugt, auch zum Schutz der Wohnbevölkerung
vor Lärm und Abgasen den Straßenverkehr zu beschränken. Nach Auffassung der
beteiligten Behörden und der Polizei kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 100 km/h, begleitet durch vermehrte mobile Messungen der Geschwindigkeiten
durch Polizei und Landkreis insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten,
in Betracht Nach der zwischen Stadt und
Landkreis Lüneburg getroffenen Vereinbarung obliegt die Überwachung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch in der Stadt Lüneburg dem Landkreis. Auf
dieser Grundlage werden Stadt und Landkreis gemeinsam mit der Polizei prüfen,
an welchen Unfallhäufungsstellen neben einer anzustrebenden verstärkten mobilen
Überwachung stationäre Messstellen erforderlich sind und sinnvoll eingesetzt
werden können. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. 100,-- b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: keine Anlagen: -
Stellungnahme der Polizeiinspektion -
Stellungnahme des Straßenbauamtes Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragen die Verwaltung, das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung zwischen Anschlussstellen Nord und Deutsch Evern auf beiden Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h zu beschränken. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit
dem Landkreis und der Polizei zu prüfen, an welchen Unfallhäufungsstellen neben
der anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung auch stationäre Messstellen
sinnvoll eingesetzt werden können. |
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