Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1074/04  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsregelung auf der Ostumgehung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Andrea Schröder-EhlersAktenzeichen:32 72 11
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Bereich 31 - Umwelt
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
06.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund einiger Verkehrsunfälle unter Beteiligung von LKW, die auf der Ostumgehung (Kraftfahrstraße) nur 80 km/h fahren dürfen,  wurde die Verkehrssicherheitsfrage in der Ratssitzung am  28. 8. 2003 diskutiert. Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang bereits darauf hin, dass das Unfallgeschehen jährlich von der Unfallkommission ausgewertet wird. Zeigt sich bei der Auswertung Handlungsbedarf, so unterbreitet die Unfallkommission als reines Fachgremium Vorschläge zur Entschärfung der betroffenen Unfallhäufungsstellen.

 

Im Jahre 2003 trat als Unfallhäufungsstelle mit besonderem Handlungsbedarf lediglich die Richtungsfahrbahn Norden im Bereich km 3 bis 3,4 in Erscheinung. Hier besteht bereits eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dennoch haben sich dort im Jahre 2003  vier Unfälle mit 1 Getöteten, 1 Schwerverletzten sowie 3 Leichtverletzten ereignet. Auch die Auswertung des zurückliegenden 3-Jahreszeitraums lässt den Handlungsbedarf erkennen (7 Unfälle, 2 Tote, 4 Schwerverletzte, 7 Leichtverletzte). Aus fachlicher Sicht schlug die Unfallkommission die Anbringung einer profilierten Fahrbahnrandmarkierung im Kurvenbereich sowie die Installation einer stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage vor (siehe TOP 4).

 

Inzwischen hat sich auch der Kreistag mit der Notwendigkeit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich des Klosterkamps mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, befasst und empfohlen, hier im Einvernehmen mit der Stadt Lüneburg Lösungen zu erarbeiten.

Auch die Notwendigkeit lärmbeschränkender Maßnahmen im Bereich der Ostumgehung wurde erörtert.  Hierzu wurden die Polizei und das Straßenbauamt Lüneburg um Stellungnahme gebeten.

 

Die Polizei verweist in ihrer Stellungnahme vom 18. 5. 2004 auf die Sitzung der Unfallkommission vom 18.02.2004, wonach im Bereich zwischen der Anschlussstelle Erbstorfer Landstraße und Adendorf-Lüne in Fahrtrichtung Nord die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung in Erwägung gezogen werden soll. Vertretbar, jedoch nicht zwingend erforderlich, ist nach Auffassung der Polizei eine weitere Ausdehnung des bereits bestehenden 100 km/h-Abschnittes bis einschließlich Anschlussstelle Kaltenmoor aus Lärmschutzgründen.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Straßenbauamtes besteht noch Abstimmungsbedarf. Einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h, wie sie von Anliegern zum Teil gefordert wird, stimmt das Straßenbauamt nicht zu. Im übrigen wird die Verwaltung bei den anstehenden Gesprächen mit dem Straßenbauamt die Frage des aktiven Lärmschutzes entlang der Ostumgehung erneut  thematisieren.

 

Die Straßenverkehrsbehörden sind gemäß § 45 Abs. 1 Ziff. 3 StVO befugt, auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen den Straßenverkehr zu beschränken. Nach Auffassung der beteiligten Behörden und der Polizei kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h, begleitet durch vermehrte mobile Messungen der Geschwindigkeiten durch Polizei und Landkreis insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten, in Betracht

 

Nach der zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg getroffenen Vereinbarung obliegt die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch in der Stadt Lüneburg dem Landkreis. Auf dieser Grundlage werden Stadt und Landkreis gemeinsam mit der Polizei prüfen, an welchen Unfallhäufungsstellen neben einer anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung stationäre Messstellen erforderlich sind und sinnvoll eingesetzt werden können.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:         

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                           100,--

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:               keine

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:                keine

 

Anlagen:

Anlagen:

- Stellungnahme der Polizeiinspektion

- Stellungnahme des Straßenbauamtes

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragen die Verwaltung, das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung zwischen Anschlussstellen Nord und Deutsch Evern auf beiden Richtungsfahrbahnen auf 100 km/h zu beschränken.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis und der Polizei zu prüfen, an welchen Unfallhäufungsstellen neben der anzustrebenden verstärkten mobilen Überwachung auch stationäre Messstellen sinnvoll eingesetzt werden können.