Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Anhand von verschiedenen Grafiken
stellt Herr Zidorn das Sicherheitslagebild im Bereich der Stadt Lüneburg dar.
Es ist davon auszugehen, dass nur bei etwa 50 % der Verkehrsunfälle die Polizei
informiert wird. 2003 wurden insgesamt 1.650 Unfälle im Stadtgebiet gemeldet.
Dabei gab es sechs Tote, 36 Schwer- und 390 Leichtverletzte. Unter Berücksichtigung der dramatisch gestiegenen Zulassungszahlen ist bei dem Unfallgeschehen ein positiver Trend zu erkennen. Im Landkreisgebiet sind zur Zeit 130.143, davon in der Stadt Lüneburg rund 36.000, Fahrzeuge gemeldet durch die die Verkehrsinfrastruktur immer weiter belasten wird. Zu 30 % der Personenschäden kam es im letzten Jahr bei den 135 Fahrradunfällen. Bei 36 Unfällen waren Fußgänger beteiligt, die jedoch in den meisten Fällen keine Schuld hatten. Es verunglückten 36 Kinder, davon die meisten als Radfahrer und die wenigsten im Pkw. Dieses Ergebnis liegt entgegen des überregionalen Trends, nach dem Kinder am häufigsten als Beifahrer im Pkw verunfallen. Da Grund der Unfälle oftmals das Fehlen einer ordnungsgemäßen Sicherung ist, beabsichtigt die Polizei diese im Rahmen der Schulanfangsaktionen zu überprüfen. In 2003 sind 43 Senioren verunglückt. Die durch Senioren und durch andere Verkehrsteilnehmer verursachten Unfälle hielten sich in etwa die Waage. Die im Stadtgebiet festgestellten
Unfallhäufungsstellen sind in einer Rangreihe nach der Zahl der Unfälle
aufgelistet. Die Bereiche mit den größten Verkehrsmengen führen die Rangreihe
an, zu den meisten Unfällen kam es auf der Schafkreuzung. Die Unfallkommission
empfiehlt bei 21 der aufgezeigten Stellen die in der Vorlage zu dem TOP
dargestellten Maßnahmen. Auf Anfrage von Herrn Dammann
erklärt Herr Zidorn, dass es in den letzten Jahren zu keinen Unfallhäufungen in
einer Tempo-30-Zone gekommen ist. Einzig im Roten Feld gab es vor mehreren
Jahren Probleme, die jedoch abgearbeitet und entschärft wurden. Rund 95 % der
Unfälle geschehen auf den Hauptverkehrsstraßen und nur ca. 5 % in anderen
Bereichen. Zur besseren Verdeutlichung legt
Herr Zidorn die Unfalldiagramme zu den in der Vorlage aufgeführten
Unfallhäufungsstellen 1. (Ostumgehung, Richtung Norden, im Bereich km 3 – 3,4),
2. (Am Alten Eisenwerk/Franz-Anker-Straße), 7. (Fußgängerüberweg Soltauer
Straße/in Höhe Seminaris), 8. (Fußgängerüberweg
Konrad-Adenauer-Straße/Wilhelm-Leuschner-Straße) und 16. (Uelzener Straße/Haupt-straße
(Häcklingen)) auf und erörtert die von der Unfallkommission erarbeiteten
Maßnahmen. Auf der Ostumgehung ist die Kurve in
Richtung Norden zwischen Ebensberg und Adendorf besonders unfallträchtig. Der
wesentliche Teil der Unfälle passierte wegen deutlicher
Geschwindigkeitsüberschreitung, teilweise standen die Fahrer unter
Alkoholeinfluss. Polizeikontrollen gestalten sich dort besonders schwer, weil
kein Standstreifen vorhanden ist. Daher ist die Unfallkommission zu den in der
Vorlage dargestellten Vorschlägen gekommen, eine profilierte
Fahrbahnrandmarkierung anzubringen und, was effektiver wäre, eine stationäre
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufzustellen. Unter Berücksichtigung der
Unfallzahlen wurde eine Prioritätenliste möglicher Standorte für
Überwachungsanlagen im Bereich von Stadt- und Landkreis Lüneburg erarbeitet,
dabei steht die Ostumgehung an erster Stelle. Sie ist besonders geeignet, da
die Einrichtung einer Anlage langfristig nur Auswirkungen auf die überwachte
Fahrtrichtung haben wird und hier nur in Fahrtrichtung Norden Unfallhäufungen
vorhanden sind. Erhebungen gehen davon aus, dass durch die stationäre Messung
die Zahl der Unfälle zwischen 50 bis 85 % gesenkt werden kann. Hinsichtlich des Fußgängerüberwegs in der Soltauer Straße wird von der Unfallkommission aufgrund der erheblichen Verkehrsmengen die Aufhebung des Zebrastreifens vorgeschlagen. Herr Zidorn erinnert an den früheren Unfallschwerpunkt am Schnellenberger Weg, wo seit der Entfernung des Fußgängerüberwegs kein einziger Unfall mehr passiert ist. Für Herrn Dammann stellt die in der Soltauer Straße vorgeschlagene Maßnahme keine Verbesserung dar, vielmehr werden die Fußgänger in ihren Rechten beschnitten. Er erinnert an die früheren Ansätze des VEP und spricht sich dafür aus, eine Ampel einzurichten. Ratsherr Ziegert hält die Empfehlung
der Unfallkommission für eine vernünftige Option, wenn dadurch die Unfälle
verringert werden können. Der bestehende Fußgängerüberweg kann für die
Fußgänger ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln. Beigeordneter Meißner hofft, dass
durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme Fahrradfahrer künftig
vorsichtiger fahren und nicht mehr ohne zu schauen über den Zebrastreifen. Er
befürchtet Rückstauungen im Kreisverkehr, wenn dort eine Ampel eingerichtet
würde. Auf Nachfrage von Ratsherrn Soldan teilt Herr Zidorn mit, dass an der Soltauer Straße die Fußgänger ca. 150 bis 200 m zu der nächsten Lichtsignalanlage gehen müssen. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers verweist auf die geltenden Richtlinien. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens von im Schnitt 1.700 Fahrzeugen pro Stunde besteht dringender Handlungsbedarf. Die positiven Erfahrungen am Schnellenberger Weg zeigen, dass die Vorschläge der Unfallkommission gut überlegt werden. Beigeordneter Löb meint, dass der
Konflikt auf Kosten des unmotorisierten Verkehrs ausgetragen wird. Es sollte
darüber geredet werden, wie man den Autoverkehr in der Stadt reduzieren kann.
Durch Aufhebung des Fußgängerüberwegs wird man erreichen, dass künftig weniger
Personen mit dem Fahrrad fahren. Herr Mott und Herr Mohr sind der Auffassung, dass der Verkehrsfluss nicht höher bewertet werden darf, als sich verletzende Fußgänger und Radfahrer. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers erklärt, dass im Rahmen des VEP alle Knoten umgestaltet wurden. In dem Kreisverkehr am Krankenhaus konnten gute Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt werden, daher war die Entscheidung für diesen Kreisel richtig. Sie hat jedoch zur Folge, dass an der Soltauer Straße keine Lichtsignalanlage installiert werden kann, da dieses den Verkehr im Kreisel zum Stocken bringen würde. Auch Ratsherr Dörbaum sieht eine Ampellösung aufgrund des Kreisels problematisch. Er weist darauf hin, dass die Straßensituation aufgrund der Einfahrt zum Seminaris und den Abbiegemöglichkeiten kompliziert ist. Die Fahrzeugführer befinden sich dort nicht auf einer geraden Strecke. Man sollte die von den Fachleuten der Unfallkommission vorgeschlagenen Maßnahmen testen und wenn diese keine Verbesserung bringt über Alternativen nachdenken. Zu dem Fußgängerüberweg
Konrad-Adenauer-Straße/Wilhelm-Leuschner-Straße weist Herr Block darauf hin,
dass gerade ältere Menschen auf das Anhalten der Fahrzeuge vertrauen. Auf den
Vorschlag von Herrn Dammann, die Geschwindigkeit zu reduzieren, verweist Herr
Zidorn auf die von der Unfallkommission vorgeschlagene Lösung, die zunächst
erprobt werden sollte. Beigeordneter Meißner findet, dass unter
Berücksichtigung von Kosten und Nutzen im Stadtgebiet andere Stellen als die
Unfallhäufungsstelle an der Uelzener Straße für den Bau eines Kreisels besser
geeignet wären. Hinsichtlich der Kritik von Herrn Mott an den
Situation für Radfahrer an der Post und in der Altenbrückertorstraße macht
Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers nochmals deutlich, dass eine bauliche
Veränderung grundsätzlich an letzter Stelle stehen muss und zunächst mit
Hinweisen und Kontrollen versucht werden soll, Verbesserungen zu erzielen. An
der Post wird die Verwaltung aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch eine
bauliche Lösung prüfen. Auf Anfrage von Ratsherrn Ziegert macht Herr Thöring
deutlich, dass der Radweg in der Sülztorstraße schon immer benutzungspflichtig
war. Hier müsste eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein. Beigeordneter Löb spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, die Verwaltung zu beauftragen zu den Unfallhäufungsstellen 7. und 8. auch eine Ampellösung zu überprüfen. In der sich anschließenden Diskussion ist sich der Ausschuss einig, dass die Verwaltung dieses im Rahmen des Beschlusses zusätzlich veranlassen soll. Beschluss: Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den
Sachvortrag der Verwaltung und der Polizei zur Kenntnis und beauftragen die
Verwaltung, die von der Unfallkommission vorgeschlagenen Maßnahmen und
Untersuchungen umzusetzen. Soweit bauliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, wird
die Verwaltung beauftragt, eine Detailplanung vorzunehmen und das Kostenvolumen
zu ermitteln. Zugleich sind Förderungsmöglichkeiten zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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