Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.) Im Einmündungsbereich Am Ebensberg / Erbstorfer Landstraße
befindet sich ein signalisierter Fußgängerüberweg. Der Antrag verfolgt offenbar
das Ziel, diesen Knotenpunkt voll zu signalisieren. Eine Steuerung der
Fußgängersignalanlage durch eine Induktionsschleife im Zufahrtsbereich der
Straße Am Ebensberg kommt nicht in Betracht; sie ist unter Beachtung der
maßgeblichen Richtlinien unzulässig. Bereits im März 2000 hat die Verwaltung auf Anregung des
Ortsvorstehers den Knotenpunkt überprüft. Voraussetzung für eine Vollsignalisierung des
Einmündungsbereiches ist zunächst ein straßenverkehrliches Erfordernis. Solange
lediglich zu bestimmten Tageszeiten (überwiegend während des morgendlichen
Berufsverkehrs) nur Aspekte der Leichtigkeit des Verkehrs berührt werden, dürfte
dies für eine Vollsignalisierung allein nicht ausreichen. Die Verwaltung sieht derzeit noch keinen dringenden
Handlungsbedarf, wird aber die weitere Entwicklung beobachten. Die Verwaltung würde im Übrigen bei Nachweis des Bedarfs die
Einrichtung eines Kreisverkehrs favorisieren. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Ausweisung weiter
Wohngebiete im Bereich Ebensberg können sich andere straßenverkehrliche
Notwendigkeiten ergeben. Dies wird man zu gegebener Zeit detailliert prüfen
müssen. 2.) Die ebenfalls beantragte Verlängerung der Einfädelungsspur Erbstorfer Landstraße / Bockelmannstraße in Richtung Adendorf war bereits vor längerer Zeit Gegenstand einer fachlichen Überprüfung, nachdem ein Bürger mit gleichem Anliegen an die Stadt Lüneburg und an das Stra ßenbauamt Lüneburg herangetreten war. Die Kosten für die Verlängerung der Einfädelungsspur bis zur Abbiegespur betragen nach überschlägiger Berechnung ca. 150.000 Euro. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und bestehender Prioritäten im Baubereich ist eine Realisierung der Maßnahme nicht im vordringlichen Handlungsbedarf. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Antrag
der CDU-Fraktion vom 9. 3. 2004
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur
Kenntnis. |
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