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Vorlage - VO/1092/04  

 
 
Betreff: Signalisierung des Einmündungsbereiches Am Ebensberg / Erbstorfer Landstraße sowie
Verlängerung der Einfädelungsspur Erbstorfer Landstraße / Bockelmannstraße in Richtung Adendorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 02
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
    Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
06.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

1.)

Im Einmündungsbereich Am Ebensberg / Erbstorfer Landstraße befindet sich ein signalisierter Fußgängerüberweg. Der Antrag verfolgt offenbar das Ziel, diesen Knotenpunkt voll zu signalisieren. Eine Steuerung der Fußgängersignalanlage durch eine Induktionsschleife im Zufahrtsbereich der Straße Am Ebensberg kommt nicht in Betracht; sie ist unter Beachtung der maßgeblichen Richtlinien unzulässig.

 

Bereits im März 2000 hat die Verwaltung auf Anregung des Ortsvorstehers den Knotenpunkt überprüft.

 

Voraussetzung für eine Vollsignalisierung des Einmündungsbereiches ist zunächst ein straßenverkehrliches Erfordernis. Solange lediglich zu bestimmten Tageszeiten (überwiegend während des morgendlichen Berufsverkehrs) nur Aspekte der Leichtigkeit des Verkehrs berührt werden, dürfte dies für eine Vollsignalisierung allein nicht ausreichen.

 

Die Verwaltung sieht derzeit noch keinen dringenden Handlungsbedarf, wird aber die weitere Entwicklung beobachten.

 

Die Verwaltung würde im Übrigen bei Nachweis des Bedarfs die Einrichtung eines Kreisverkehrs favorisieren.

 

Im Zusammenhang mit den Planungen zur Ausweisung weiter Wohngebiete im Bereich Ebensberg können sich andere straßenverkehrliche Notwendigkeiten ergeben. Dies wird man zu gegebener Zeit detailliert prüfen müssen.

 

 

2.)

Die ebenfalls beantragte Verlängerung der Einfädelungsspur Erbstorfer Landstraße / Bockelmannstraße in Richtung Adendorf war bereits vor längerer Zeit Gegenstand einer fachlichen Überprüfung, nachdem ein Bürger mit gleichem Anliegen an die Stadt Lüneburg und an das Stra ßenbauamt Lüneburg herangetreten war. Die Kosten für die Verlängerung der Einfädelungsspur bis zur Abbiegespur betragen nach  überschlägiger Berechnung ca. 150.000 Euro. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und bestehender Prioritäten im Baubereich ist eine Realisierung der Maßnahme nicht im vordringlichen Handlungsbedarf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 9. 3. 2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CDU-Antrag 090304 (100 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.