Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
obige Parkplatz wird sowohl von den Wohnanliegern als auch von der Kundschaft
der umliegenden Märkte und Geschäfte intensiv genutzt. Die Geschäftsanlieger
sind mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, im Interesse der Kunden
eine Kurzparkzone einzurichten, da der Parkplatz inzwischen auch tagsüber von
Dauerparkern belegt wird. Anlässlich
eines Ortstermins hat sich die beschriebene Situation im Wesentlichen
bestätigt. In Abwägung aller Belange ist es nach Auffassung der Verwaltung
sachgerecht, etwa ein Drittel der Parkkapazität parkscheibenpflichtig zu
machen. Als zulässige Höchstparkdauer dürfte 1 Stunde ausreichen. Die Parkscheibenpflicht sollte allerdings
zeitlich auf folgende Zeiträume beschränkt werden: montags bis freitags 8:00
bis 18:00 Uhr, samstags 8:00 bis 14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten steht der
Parkraum allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Im
Hinblick darauf, dass die Parkscheibenpflicht von den gewerblichen Anliegern
gewünscht wird, strebt die Verwaltung an, im Wege von Verhandlungen zumindest
den Beschilderungsaufwand von den Begünstigten erstattet zu bekommen. Der
dauerhafte Unterhaltungsaufwand wird dagegen von der Stadt Lüneburg
aufzubringen sein. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. 50,-- b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: ca.
500,-- EUR c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: ca. 500,-- EUR Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beauftragt diese,
entsprechend zu verfahren. |
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