Der TOP wird gemäß Beschluss zu TOP 7 (ehemals TOP 8.3 „Antrag ‚Abberufung des amtierenden Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 2 NKomVG und Neuwahl einer/eines Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 1 NKomVG‘") auf die nächste Ratssitzung verschoben.
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