Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß E-Mail vom 13.02.2019 (s. Anlage 1) erklärt Ratsherr Gaberle für die AfD-Fraktin den Austritt des Ratsherrn Prof. Dr. Gunter Runkel aus der Fraktion zum 28.02.2019. Dies wird durch Schreiben vom 18.02.2019 (s. Anlage 2) von Herrn Prof. Dr. Runkel bestätigt. Sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg beabsichtige er weiterhin wahrzunehmen, sodass er ab dem Moment der Kenntnisnahme durch den Rat als zusammenschlussloses Ratsmitglied gilt, welches gem. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehört.
Hinsichtlich der Rechte und Pflichten, welche Herr Prof. Dr. Runkel als zusammenschlussloses Ratsmitglied zu beachten hat, wird auf die beigefügte Übersicht (s. Anlage 3) verwiesen.
Zudem kann Herr Prof. Dr. Runkel als zusammenschlussloses Ratsmitglied gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG verlangen, in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern er nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses ist. Letzteres trifft nicht zu, da Herr Prof. Dr. Runkel von keiner Fraktion oder Gruppe als Vertreter in einen Ausschuss entsandt worden ist. Gemäß seines Schreibens erklärt Herr Prof. Dr. Runkel, dass er weiterhin im Sportausschuss Mitglied sein wolle. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:48,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: E-Mail der Fraktion Anlage 2: Schreiben des Ratsherrn Prof. Dr. Runkel Anlage 3: Rechte und Pflichten eines fraktionslosen Ratsmitgliedes
Der Austritt des Ratsherrn Prof. Dr. Runkel aus der AfD-Fraktion zum 28.02.2019 und sein daraus resultierender neuer Status als zusammenschlussloses Ratsmitglied werden vom Rat zur Kenntnis genommen.
Gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG wählt Herr Prof. Dr. Runkel den Sportausschuss, in dem er bis zum Ende der Wahlperiode als beratendes Mitglied teilnimmt. |
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