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Auszug - Antrag "Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" (Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.01.2019, eingegangen am 10.01.2019 um 10:17 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019    
Zeit: 17:10 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8192/19 Antrag "Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" (Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.01.2019, eingegangen am 10.01.2019 um 10:17 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY stimmt der Überweisung in die Ausschüsse zu. Er gibt auch zu, dass ein qualifizierter Mietspiegel allein kein Mittel gegen Wohnungsknappheit und steigende Mieten sei. Ebenso würden sozialer Wohnungsbau und viele andere Konzepte gebraucht.  Für Menschen, die bereits jetzt unter zu hohen Mieten leiden und/oder ein Mieterhöhung zu erwarten haben, sei er jedoch eine Hilfe. Durch einen qualifizierten Mietspiegel werde die Nachweispflicht des Vermieters, eine Erhöhung der Miete sei gerechtfertigt (diese sei problemlos für einen Vermieter möglich), ersetzt und damit dem Mieter geholfen, sich vor Gericht gegen eine eventuelle Erhöhung zu wehren.

Außerdem bestehe mit ihm die Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft (KdU) nach dessen Maßgabe festzulegen. In beiden beschriebenen Fällen diene der Mietspiegel als Schutz vor Wohnraumverlust und zu hohen Mieten.

 

Ratsherr DR. SCHARF verweist auf einen Artikel der Lüneburger Landeszeitung vom 19.01.2019 zu der aktuellen Problematik der Mieten in Lüneburg und einen Bericht der VER.DI über ein vergleichbares Thema. Ein qualifizierter Mietspiegel scheine eine verlässliche Basis für Wohnungssuchende zu sein und eine gewisse Transparenz darzustellen. Die Umsetzung sei jedoch schwierig. Ebenso sei er mit hohen Kosten verbunden, welche zur Anpassung an Veränderungen alle vier Jahre anfallen würden.

Seines Erachtens könne ein solcher Mietspiegel eine kleine Hilfe sein, löse aber das Problem nicht. Dies gehe nur durch weiteren Wohnungsbau oder eine Lockerung der Vorschriften beim Bauen. Er werde den Antrag daher ablehnen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN hat Verständnis für die Diskussion. Sie sehe die Gefahr in einem qualifizierten Mietspiegel darin, dass als Grundlage die letzten vier Jahren genommen werden würden. In dieser Zeit würden insbesondere Neuvertragsmieten und geänderte Bestandsmieten (z.B. das Hanseviertel) in die Berechnungen eingehen und dazu führen, dass viele Vermieter sagen, dass ihre Miete viel zu günstig sei. Dies sei eher kontraproduktiv und zurzeit vollkommen ungeeignet und übereilt, da er gewissen wissenschaftlichen Grundsätzen genügen müsse. In Anbetracht der zu erwartenden Grundsteuerreform werde ein solcher Mietspiegel sowieso nötig, nur würde sich dann der Bund an den Kosten beteiligen. Es sei zudem wichtig zu entscheiden, ob und wenn ja, welche angrenzenden Gemeinden in die Untersuchungen mit einbezogen werden sollten. Sie schlägt daher vor, die kommenden Entwicklungen in Ruhe abzuwarten.

 

Beigeordneter SALEWSKI stimmt den Aussagen von Frau Schellmann zu. Auch er sei dafür, die Entwicklungen bzgl. der Grundsteuerreform abzuwarten und den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen.

 

Ratsherr NEUMANN sieht den Mietspiegel nur als strukturierte Darstellung der Vergleichsmieten. Altverträge würden aufgrund der Zeitspanne von rückwirkend vier Jahren nicht berücksichtigt werden, sondern nur neue Mietverträge. Der errechnete Vergleichswert werde daher unglaublich hoch ausfallen. Die Folge seien Mieterhöhungen von bis zu 7 % jährlich. Er halte einen Mietspiegel daher für kontraproduktiv und als ungeeignetes Mittel.

 

Beigeordneter BLANCK sieht ebenfalls wie Herrn Neumann das Problem in der überproportionalen Gewichtung des neuen Wohnraums (z.B. Ilmenaugarten, Hanseviertel) in der Ermittlung des Mietspiegels. Er plädiert daher dafür, sich in den Ausschüssen nicht nur auf die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels zu beschränken, sondern auch Alternativen zu diskutieren, z.B. eine nach § 558 e BGB mögliche Mietdatenbank.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Internetseite der Hansestadt. Dort finde man kostenlos die Mietpreissammlung des Katasteramtes. Diese gleiche der Mietdatenbank nach § 558 e BGB. Er sehe bei einem qualifizierten Mietspiegel ähnliche Probleme wie seine Vorredner. Zudem gibt er zu bedenken, dass sie häufig nicht gerichtsfest seien und schon häufig Verfahren in Kommunen verloren gegangen seien.

Statt eines Mietspiegels habe die Hansestadt eine Regelung für z.B. das Hanseviertel getroffen, in der eine maximal 2 %ige  Mietpreissteigerung im Jahr möglich sei. Allerdings sei dies nicht die Lösung, die Leerstandsquote von aktuell weniger als 2 % auf die nötigen 10 % zu erhöhen. Dies gelinge einzig durch den Bau von mehr Wohnraum.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und einer Enthaltung des Ratsherrn Prof. Dr. Runkel folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in folgende Ausschüsse verwiesen:

  1. Sozial- und Gesundheitsausschuss,
  2. Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform und
  3. Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 1