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Beratungsinhalt:
Ratsherr GROS beantragt die Ergänzung des vollständigen Paragraphen im letzten Satz seines Wortbeitrages zu TOP 14 (Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Grüngürtel West für Stadt und Landkreis Lüneburg nach § 31 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 10.12.2018, eingegangen am 10.12.2018). Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019 wird mehrheitlich bei einer Enthaltung des Beigeordneten Mencke mit folgender Änderung genehmigt:
Auf Antrag des Ratsherrn Gros wird dessen Redebeitrag zu TOP 14 (Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Grüngürtel West für Stadt und Landkreis Lüneburg nach § 31 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 10.12.2018, eingegangen am 10.12.2018) wie folgt ergänzt:
Bisher: Ratsherr GROS sieht die Argumentation, dass mit dem Bebauungsplan die Digitalisierung stehe und falle, als vorgeschoben. Hinsichtlich der regionalen Planung gebe es bereits das Regionale Raumordnungsprogramm. Den Antrag der BI begrüßt er inhaltlich, sehe aber nicht, dass das Moratorium unter Nr. 5 sinnvoll sei. Da seine Fraktion noch auf Antworten auf die Frage warte, wie sich der Klimawandel auf Grundlage des jüngsten Bezugszeitraums in Lüneburg auswirken werde, werde man sich bei der heutigen Abstimmung bei Nr. 5 des Beschlussvorschlages des Antrages enthalten. Die Einschätzung der Verwaltung zu den Erfolgsaussichten eines Antrages, das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklären zu lassen, sei s.E. nach Abs. 1 Nr. 1 nicht ganz zutreffend.
Neu: Ratsherr GROS sieht die Argumentation, dass mit dem Bebauungsplan die Digitalisierung stehe und falle, als vorgeschoben. Hinsichtlich der regionalen Planung gebe es bereits das Regionale Raumordnungsprogramm. Den Antrag der BI begrüßt er inhaltlich, sehe aber nicht, dass das Moratorium unter Nr. 5 sinnvoll sei. Da seine Fraktion noch auf Antworten auf die Frage warte, wie sich der Klimawandel auf Grundlage des jüngsten Bezugszeitraums in Lüneburg auswirken werde, werde man sich bei der heutigen Abstimmung bei Nr. 5 des Beschlussvorschlages des Antrages enthalten. Die Einschätzung der Verwaltung zu den Erfolgsaussichten eines Antrages, das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklären zu lassen, sei s.E. nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes nicht ganz zutreffend. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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