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Vorlage - VO/8246/19  

 
 
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Lüneburg 2035
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann/Herr Dr. Rehbein, Stabstelle 03N
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.02.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage beabsichtigt die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg dahingehend herbeizuführen, dass

 

        der Prozess für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit breit angelegter Bürgerbeteiligung gestartet wird.

        das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ und der Prozess zur Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) miteinander verzahnt werden,

        der Rat der Hansestadt Lüneburg einen begleitenden Ausschuss bildet.

 

Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU hatte am 10.10.2017 einen Antrag in den Rat der Hansestadt Lüneburg eingebracht mit dem Titel „Lüneburg bekommt ein Stadtentwicklungskonzept“ (VO/7445/17). Inhalt des Antrages war es, einen grundsätzlichen Beschluss zur Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu fassen und die Verwaltung zu bitten, die Runde der Fraktionsvorsitzenden einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In der Sitzung des Rates am 21.12.2017 wurde diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Oberbürgermeister hat die Fraktionsvorsitzenden zwischenzeitlich zu zwei Gesprächen am 25.10.2018 und am 07.01.2019 eingeladen, in denen die Verwaltung die möglichen Erarbeitungsphasen für ein ISEK vorgestellt, über bereits vorliegende Informations- und Konzeptgrundlagen berichtet und Vorschläge für das weitere Vorgehen in Lüneburg gemacht hat.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 28.08.2017 (VO/7371/17) wurde von der Verwaltung dargelegt, dass sich die Ergebnisse und Bearbeitungsprozesse der Stadtentwicklungskonzepte in unterschiedlichen Städten deutlich unterscheiden und daher auch der finanzielle und personelle Aufwand stark differiert.

 

Bereits im Jahre 2015 hatte sich die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Leuphana Universität Lüneburg und dem Verein T. U. N. e. V. an dem Wettbewerb Zukunftsstadt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt und hat hier, wie zuletzt im Rat am 24.01.2019 dargestellt (vgl. VO/8203/19), als eine von bundesweit 7 Kommunen die Phase III erreicht. Es ist vorgesehen, Phase III im Herbst 2019 zu starten. Grundgedanke des Projektes ist es, in einem kooperativen Prozess der Zukunftsgestaltung unter Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger Lösungen zur lokalen Umsetzung der Agenda 2030 mit Ihrem Kernstück – den 17 Nachhaltigkeitszielen - zu entwickeln. Nach der Bewerbungsskizze für die Phase III soll das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes einnehmen.

 

Die bereits in Phase I und II des Projektes "Zukunftsstadt Lüneburg 2030+" entwickelten 25 Visionen und 17 Lüneburger Lösungen haben deutlich gemacht, wie wertvoll und gewinnbringend sich die Zusammenarbeit und Einbindung von Zivilgesellschaft, lokaler Wirtschaft und Wissenschaft sowie Stadtverwaltung herausgestellt hat.

 

Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, dass die Hansestadt Lüneburg bei der Erarbeitung des ISEK einen eigenen Weg beschreitet, in dem das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ und die Erarbeitung des ISEK eng miteinander verzahnt werden. Die inhaltliche Zusammenführung des Förderprojektes „Zukunfststadt Lüneburg 2030+“ mit dem Prozess
ISEK erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen Ergebnisse aus Phase II und der Perspektive für Phase III nicht nur sinnvoll, sondern auch unerlässlich. Dies gilt insbesondere für den begonnenen offenen Bürgerbeteiligungsprozess, der weitergeführt und thematisch und räumlich auf die Gesamtstadtebene ausgeweitet werden muss. Der Prozess soll unter der gemeinsamen Marke Lüneburg 2030+ laufen.

 

Im Rahmen des Projektes „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ schafft die Hansestadt Lüneburg Raum, Ideen für die Zukunft auch schon im laufenden Prozess zu erproben. Diese sollen Anregungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt geben, können aber nur einen Ausschnitt an Lösungen für die zukünftigen Herausforderungen der Stadtentwicklung Lüneburgs darstellen. Aus diesem Grund ist ein Blick auf die Entwicklung von Gesellschaft und Stadt in großer Breite notwendig. In der folgerichtigen Weiterentwicklung des Projektes „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ hin zu einem umfassenderen ISEK entstehen neue Formate und bessere Möglichkeiten einer breiten Beteiligung aller Menschen in Lüneburg. Die große Chance besteht darin, dass ein gemeinsamer Lernprozess zwischen Bürgerschaft, Stadtverwaltung, Politik, Wissenschaft und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft in Gang gesetzt wird mit dem Ziel, Lüneburg zukunftsfähig zu gestalten.

 

 

Für die Erarbeitung von Lüneburg 2030+ schlägt die Verwaltung ein zweistufiges Verfahren vor:

 

1. Stufe: Erarbeitung eines Leitbildes für eine nachhaltige Entwicklung der Hansestadt Lüneburg. Ausgangspunkt soll dabei die Agenda 2030 der Vereinten Nationen sein.

 

2. Stufe:Aufbauend auf dem Leitbild werden die strategischen Leitziele für die Stadt und ihre Entwicklung in einem integrierten Stadtentwicklungskonzept „Lüneburg 2030+“ erarbeitet.

 

Die erste Stufe soll mit einer Auftaktveranstaltung im Herbst 2019 beginnen und bis zum Ende des 1. Quartals im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Das Leitbild soll dann vom Rat der Hansestadt Lüneburg als Leitlinie für die weitere Entwicklung der Stadt und als Leitlinie für die zweite Stufe mit möglichst breitem Konsens beschlossen werden.

 

Der neu konstituierte Rat kann dann den Auftrag für die Erarbeitung des ISEK als zweite Stufe beschließen und den weiteren inhaltlichen Prozess begleiten. Das vom BMBF geförderte Projekt Zukunftsstadt wird aus heutiger Sicht ohne Unterbrechung bis zum Frühjahr 2023 weitergeführt.

 

Das ISEK wird die Grundlage sein, um für die nächsten 15 Jahre eine strategische Entwicklungsperspektive für die Hansestadt Lüneburg aufzuzeigen. Es geht darum einen gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten, der in der Lüneburger Stadtgesellschaft eine Bindung für die zukünftige Entwicklung entfaltet. Klar ist dabei auch, dass einzelne Themenbereiche oder Schwerpunkte sich im Laufe der Zeit verändern können oder sogar müssen, wenn beispielsweise neue Einflüsse von außen entstehen, auf die die Stadt reagieren muss. Daher ist das ISEK als Leitlinie für zukünftiges Handeln zu verstehen und kann dabei in der Zukunft auch der Begründung und Einwerbung von Fördermitteln förderlich sein.

 

Damit die Verwaltung in die Lage versetzt werden kann, den Prozess im dargestellten Sinne im Jahr 2019 vorzubereiten und einzuleiten, ist die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen notwendig, die aller Voraussicht nach über die bisherigen Haushaltsplanungen und die über das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ zu erwartenden Fördermittel hinausgehen. Unter anderem bedarf es für die Beauftragung eines externen Büros zur Gewährleistung einer umfassenden und stadtweiten Bürgerbeteiligung nach Braunschweiger Vorbild einer haushaltsrechtlichen Grundlage.

 

Nach jetzigem Stand stellt sich die organisatorische und finanzielle Situation wie folgt dar:

 

1. Personal

Für das Projekt Zukunftsstadt konnten, wie der Ratssitzung am 24.01.2019 vorgestellt, Fördermittel in Höhe von rd. 1,5 Mio. € eingeworben werden, insbesondere für befristete Personalstellen. Die neu einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei der neu einzurichtenden Organisationseinheit „Stabsstelle Lüneburg 2030+“ mit 3 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zugeordnet.

Für die Erarbeitung des ISEK sind aus heutiger Sicht weiterhin 1,5 Vollzeitstellen zusätzlich erforderlich. Diese Mitarbeiter werden ebenfalls der neu einzurichtenden Stabsstelle zugeordnet.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass von allen Dezernaten eine Zuarbeit zum Leitbildprozess und zum ISEK geleistet wird. Diese zusätzliche Aufgabe soll durch vorhandenes Personal abgedeckt werden.

Durch die Vergabe von Aufgaben an externe Büros soll zudem sichergestellt werden, dass die Arbeitszeit von vorhandenem Personal gezielt und effektiv genutzt werden kann.

 

2. Finanzen

a) Personal- und Sachkosten aus dem Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ (s.o., Förderung BMBF)

b) Im Haushalt 2019 sind unter dem Sachkonto 4271400 35.000 € eingestellt.

c) In den Folgejahren 2020 und 2021 sollen jeweils weitere 100.000 im Haushalt eingeplant werden (Personal- und Sachkosten).

d) Eine konkretisierte Kostenplanung lässt sich erst vorlegen, wenn ein externes Büro für die Prozessbegleitung gefunden wurde und mit diesem zusammen der konkrete Leitbildprozess strukturiert und kalkuliert werden kann.

e) Für die zweite Stufe des ISEK müssen nach heutigem Kenntnisstand weitere 300.000 € veranschlagt werden.

 

3. Politik

Der Rat bildet für den Gesamtprozess einen neuen Begleitausschuss, in dem nach Auffassung der Verwaltung alle Fraktionen des Rates mit je einem Mitglied vertreten sein sollten.

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Lüneburg 2030+“. Dieses soll in 2 Stufen erfolgen.

 

b)      Das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ und die Erarbeitung des ISEK werden miteinander verzahnt.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Organisationsstruktur für beide Prozesse einzurichten (Stabsstelle, 3 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter).

 

d)      Der Rat bildet für den Gesamtprozess einen neuen Begleitausschuss.

 

e)      In den Jahren 2020 und 2021 werden jeweils 100.000 in dem Haushalt eingeplant, um die nach heutigem Stand geschätzten Kosten für die 1. Stufe decken zu können.

 

f)        Die Verwaltung wird beauftragt, das oben dargestellte Projekt mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung im Herbst 2019 zu beginnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

 

c) an Folgekosten

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e) mögliche Einnahmen: keine

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 26.02.2019 (337 KB)