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Vorlage - VO/8244/19  

 
 
Betreff: Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich der Feuerwehr (Ortsbrandmeister und Stellvertreter der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 11 - Personalservice
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.02.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeisterinnen oder Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 6 NBrandSchG bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

 

Die derzeitige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rettmer, Herrn Tobias Glor, endet mit Ablauf des 28.02.2019.

Am 08.02.2019 wurde Herr Tobias Glor von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Rettmer erneut als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Glor vorliegen, kann er zum 01.03.2019 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer erneut ernannt werden. 

 

Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rettmer, Herrn Sebastian Keikus, endet ebenfalls mit Ablauf des 28.02.2019.

Am 08.02.2019 wurde Herr Sebastian Keikus von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Rettmer erneut als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Keikus vorliegen, kann er zum 01.03.2019 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer erneut ernannt werden.  

 

Der Kreisbrandmeister wurde zur vorgesehenen Ernennung angehört und hat keine Bedenken erhoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 49,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Ernennungsurkunde

c)  an Folgekosten: Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungssatzung

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030

Produkt / Kostenträger: 12600103

Haushaltsjahr: 2019

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


 


Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.03.2019 bis zum 28.02.2025 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer zu ernennen.

 

2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Sebastian Keikus mit Wirkung vom 01.03.2019 bis zum 28.02.2025 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer zu ernennen.