Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
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