Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2012 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 627.973,92 € Jahresüberschuss 9.081,16 € Verlustvortrag 0,00 € Bilanzgewinn 9.081,16 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) 1.100,00 € der freien Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie b) 7.981,16 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.
Der Geschäftsführung ist für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen
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