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Auszug - Sports & Friends Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2012 Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013    
Zeit: 16:05 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5304/13 Sports & Friends Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Günther, Geschäftsführer der Sports & Friends Lüneburg GmbH, erklärt, dass die Gesellschaft unterjährig in den Konzern der Gesundheitsholding integriert wurde. Synergien bestehen im Bereich der Rehabilitation und des Angebots des Salü. 1.000 Mitglieder zählt die Gesellschaft. Das Jahresergebnis ist durch die Vorabausschüttung bei Kauf an die Vorgesellschafter reduziert worden, so dass für 2013 ein besseres Ergebnis erwartet wird.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschluss 2012, für die Zuführung des Jahresüberschussbetrages in die allgemeine Gewinnrücklage sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschluss 2012, für die Zuführung des Jahresüberschussbetrages in die allgemeine Gewinnrücklage sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.