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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Sports & Friends Lüneburg GmbH wird der Jahresabschluss 2012 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1) und die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 70.138,37 € Jahresüberschuss 515,69 € Vortrag der Vorjahre 0,00 € Bilanzgewinn 515,69 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2012 der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen sowie der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2012 wurde von den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Schlarmann von Geyso aufgestellt und bescheinigt. Der Jahresabschluss 2012 kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschluss 2012, für die Zuführung des Jahresüberschussbetrages in die allgemeine Gewinnrücklage sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschluss 2012, für die Zuführung des Jahresüberschussbetrages in die allgemeine Gewinnrücklage sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
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