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Beratungsinhalt:
Herr Sauer, Geschäftsführer der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH, führt aus, dass der Jahresüberschuss 2012 sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 800T€ reduziert hat. Aufgrund der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst sind die Personalkosten weiter gestiegen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen ein höherer Personalschlüssel vereinbart und das im Jahr 2011 eingestellte Personal ist in 2012 ganzjährig beschäftigt worden.
Beigeordneter Pauly möchte wissen, ob es einen neuen Sachstand zur Renovierung des Therapiebeckens der Gesellschaft gibt. Herr Sauer berichtet, dass im Sportausschuss die aktuellen Unterhaltungsaufwendungen von rd. 100T€ pro Jahr, die notwendige energetische Sanierung von rd. 500T€ und die notwendigen Investitionen von rd. 800T€ präsentiert wurden. Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2013 nicht berücksichtigt, so dass für die Umsetzung Gesellschafterversammlungsbeschlüsse notwendig wären. Die Maßnahmen sind jedoch nicht finanzierbar. Beigeordneter Pauly fragt, wie sich der bauliche Zustand auf die Nutzungsdauer auswirkt. Herr Sauer erklärt, dass die Betriebssicherheit in den nächsten Monaten gewährleistet ist, aber stetige Beobachtungen notwendig sind, da niemand eine tatsächliche Nutzungsdauer vorhersagen kann. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
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