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Beratungsinhalt:
Herr Sauer, Geschäftsführer der Ganztags ambulante Rehabilitation Lüneburg gemeinnützige GmbH (GAR), führt aus, dass die Gesellschaft aufgrund der Zahlung eines Verlustausgleichs von den Gesellschaftern einen Jahresüberschuss erzielt hat. Darüber hinaus haben die Gesellschafter auf die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen verzichtet. Die grundsätzlichen Beschlüsse und Sachverhalte zur Auflösung der Gesellschaft sind in der Wirtschaftsausschusssitzung am 12.06.2013 (VO/5181/13) beraten worden.
Ratsfrau Schellmann möchte den finanziellen Verlust für die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH aus der Beteiligung an der GAR wissen. Herr Sauer erklärt, dass neben den Verbindlichkeiten der zu erwartende Verlust für 2013 auszugleichen ist. Weiterhin ist das Stammkapital mit den Verbindlichkeiten zu verrechnen. Hier wird der Jahresabschluss 2012 beraten. Eine genaue Aufstellung des Sachverhaltes könne der Vorlage der Sitzung vom 12.06.2013 (VO/51851/13) entnommen werden. Aus seiner Sicht überwiegen die positiven Effekte, die durch den Gesellschaftszweck „Behandlung von Suchtkranken“ erreicht werden konnten.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass die Gesellschaft mit einem kirchlichen Träger übernommen wurde, um im Rahmen gemeinwohlorientierter Daseinsfürsorge Suchtkranke ambulant zu betreuen. Die Rententräger haben, wie bereits mehrfach erläutert, die ambulante Therapieform nur zögerlich anerkannt und dadurch die Aufgabenbewältigung erschwert. Das aktuelle Abrechnungssystem der Kassen führt zu keiner Kostendeckung, so dass eine Schließung der Gesellschaft wirtschaftlich notwendig gewesen ist. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ganztags ambulante Rehabilitation Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, dem Vortrag des Jahresüberschusses in das Geschäftsjahr 2013 sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ganztags ambulante Rehabilitation Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, dem Vortrag des Jahresüberschusses in das Geschäftsjahr 2013 sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
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