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Vorlage - VO/5295/13  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Entscheidung
18.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH am 14.08.2013 wurde u.a. der Jahresabschluss 2012 behandelt und der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung seine Zustimmung empfohlen.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2012 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme                            90.179.836,09

Jahresüberschuss                  264.967,50

Vortrag der Vorjahre                                 0,00

Bilanzgewinn                                 264.967,50

 

Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich von dem Jahresüberschuss 98.500,00 € einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 166.467,50 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.

 

Des Weiteren empfiehlt der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Lagebericht

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (166 KB)      
Anlage 2 2 Gewinn- und Verlustrechnung (511 KB)      
Anlage 3 3 Lagebericht (3714 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 98.500,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 166.467,50 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 98.500,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 166.467,50 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.