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Auszug - Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2012 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013    
Zeit: 16:05 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5296/13 Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

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Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen