Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Zu diesem TOP wurden keine weiteren Anmerkungen gemacht. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.100,00 € in die freie Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie i. H. v. 7.981,16 € in die Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen
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