Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH wird der Jahresabschluss 2012 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 7.694.574,53 € Jahresfehlbetrag -108.830,61 € Verlustvortrag -1.378.006,72 € Bilanzverlust -1.486.837,33 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf das Geschäftsjahr 2013 vorzutragen sowie der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Die KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, dem Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das Geschäftsjahr 2013 sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, dem Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das Geschäftsjahr 2013 sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
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