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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 03.03.2011    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2010      
Ö 5     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 03.02.2011(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Warum ist die Fernwärme in Lüneburg so teuer? (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2010)  
Enthält Anlagen
VO/3962/10  
Ö 6     Neue Anträge      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Resolution: Erhalt des Bundeswehrstandortes Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 16.02.2011, eingegangen am 17.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4015/11  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Betreibermodelle für die zukünftige kulturelle Nutzung der Alten Bäckerei (StOV-Gelände), Antrag der Fraktion Bündnis90/ Grüne vom 17.02.2011  
Enthält Anlagen
VO/4017/11  
Ö 7     Neue Anfragen      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Ist die Einrichtung eines Friedhains in Lüneburg leicht möglich? (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4005/11  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Laufende Baumfällaktion im Kurpark (Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.02.2011, eingegangen am 16.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4014/11  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
Einführung eines Bildungs- und Teilhabepaketes (Anfrage der Fraktion Bündnis90/ Grüne vom 23.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4023/11  
Ö 7.4  
Enthält Anlagen
Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2011)  
Enthält Anlagen
VO/4027/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Antrag auf Aufnahme in die Metropolregion Hamburg  
Enthält Anlagen
VO/4019/11  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Beitritt zum Bündnis für eine Soziale Stadt  
Enthält Anlagen
VO/4018/11  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Interkommunale Zusammenarbeit für die Entwicklung des Raumes "Lüneburg-Nordwest"  
Enthält Anlagen
VO/3993/11  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Sanierungsgebiet "Wasserviertel" - Rahmenplan 2010/Gebietserweiterung  
Enthält Anlagen
VO/4011/11  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Neues Kommunales Rechnungswesen - Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses  
Enthält Anlagen
VO/3971/10  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Annahme von Zuwendungen  
Enthält Anlagen
VO/4013/11  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen  
Enthält Anlagen
VO/3648/10-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

§ 2 Abs. 3 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen erhält folgende Fassung:

 

Jegliche Form von ausbeuterischer Kinderarbeit sowie Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind in Übereinstimmung mit den Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 verboten. Daher sind besondere Regelungen bei der Beschaffung von Produkten aus den nachfolgenden Produktgruppen anzuwenden:

·    Landwirtschaftliche Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden (z.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen, Tomatensaft)

·    Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

·    Lederprodukte

·    Natursteine

·    Spielwaren

·    Sportartikel (Bekleidung und Geräte)

·    Teppiche

·    Textilien

 

Der Bieter eines Produktes aus einer oben genannten Produktgruppe hat zu erklären, dass das Produkt aus einem Staat stammt, der beide Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 unterzeichnet hat (Anlage). Sofern das Produkt aus einem Staat kommt, der nicht die oben genannten Übereinkommen unterzeichnet hat, ist vom Bieter ein unabhängiges Zertifikat vorzulegen, dass das Produkt ohne das Heranziehen von Kindern erzeugt worden ist.  Sofern er wissentlich oder vorwerfbar falsche Angaben gemacht hat, kann der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. kann die Hansestadt Lüneburg nach Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

 

Sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass trotz Unterzeichnung eines Staates in seinem Hoheitsgebiet oder auf See Kinder zur Erzeugung eines Produktes herangezogen werden, kann vom Bieter eine gesonderte Erklärung verlangt werden.

 

   
    16.11.2010 - Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

§ 2 Abs. 3 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen erhält folgende Fassung:

 

Jegliche Form von ausbeuterischer Kinderarbeit sowie Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind in Übereinstimmung mit den Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 verboten. Daher sind besondere Regelungen bei der Beschaffung von Produkten aus den nachfolgenden Produktgruppen anzuwenden:

·    Landwirtschaftliche Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden (z.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen, Tomatensaft)

·    Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

·    Lederprodukte

·    Natursteine

·    Spielwaren

·    Sportartikel (Bekleidung und Geräte)

·    Teppiche

·    Textilien

 

Der Bieter eines Produktes aus einer oben genannten Produktgruppe hat zu erklären, dass das Produkt aus einem Staat stammt, der beide Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. C138 und C182 unterzeichnet hat (Anlage). Sofern das Produkt aus einem Staat kommt, der nicht die oben genannten Übereinkommen unterzeichnet hat, ist vom Bieter ein unabhängiges Zertifikat vorzulegen, dass das Produkt ohne das Heranziehen von Kindern erzeugt worden ist.  Sofern er wissentlich oder vorwerfbar falsche Angaben gemacht hat, kann der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. kann die Hansestadt Lüneburg nach Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

 

Sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass trotz Unterzeichnung eines Staates in seinem Hoheitsgebiet oder auf See Kinder zur Erzeugung eines Produktes herangezogen werden, kann vom Bieter eine gesonderte Erklärung verlangt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:              -             

  Enthaltungen:              -             

   
    03.03.2011 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 14 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg vertagt den Tagesordnungspunkt einvernehmlich auf seine nächste Sitzung.

 

Ö 15  
Enthält Anlagen
Dienstaufsichtsbeschwerde von Hr. Dr. Lamberg gegen Hr. Oberbürgermeister Mädge  
Enthält Anlagen
VO/3639/10-1  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 17  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 18  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)