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Beratungsinhalt:
Stadtrat MOSSMANN erklärt, der Preisvergleich des VEA sei an sich zwar gut, aber für den Verbraucher schwierig zu handhaben, da die Rahmenbedingungen der verglichenen Unternehmen nicht unterschieden würden. Das im Vergleich günstigste Unternehmen betreibe z.B. ein kohlebetriebenes Großkraftwerk zur Stromerzeugung, dessen Abwärme in das Fernwärmenetz eingespeist werde. In Lüneburg werde die Fernwärme durch Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Aus Umweltgesichtspunkten sei diese Art der Wärmeerzeugung wünschenswerter, weil der Einsatz primärer Energien dabei im Vergleich um bis zu 45% reduziert werde. In Lüneburg gebe es z.Zt. drei (in Kürze vier) Blockheizkraftwerke, welche zum Teil mit Bio-Erdgas, in dem Fall also CO2-neutral betrieben würden. Durch den verstärkten Einsatz von Bio-Erdgas konnten in den letzten Jahren erhebliche Einsparungen bei den CO2-Emissionen verbucht werden. Die städtischen Blockheizkraftwerke entsprächen damit den Klimaschutzzielen der Hansestadt Lüneburg in vollem Umfang, seien allerdings mit erheblichen Investitionen zur Effizienzverbesserung verbunden. Die Preisbildung der E.ON Avacon sei von vier Kriterien abhängig: von der Art der Erzeugung, vom eingesetzten Brennstoff, vom Verhältnis zwischen Transportweg und Menge der Abnehmer sowie von der Benutzungsstruktur. Nicht zuletzt spielen aber auch die Heizölpreise eine Rolle. Das hierzu ausstehende Urteil bleibe abzuwarten. Beim Vollkostenvergleich mit anderen Energieträgern seien diese Kosten durchaus wettbewerbsfähig und würden die Attraktivität des Gewerbestandortes Lüneburg nicht negativ beeinträchtigen. Die Verwaltung habe keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der E.ON Avacon, welche als privates Unternehmen die Preise nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten selbst bestimme. Die Verwaltung werde das Thema allerdings in dem in Kürze tagenden Energiebeirat zur Sprache bringen.
Beigeordneter BLANCK dankt für die Beantwortung der Anfrage.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
(III) |
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