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Auszug - Wichtige mündliche Anfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.03.2011    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Abpumpgenehmigung Hellmannweg

 

Abpumpgenehmigung Hellmannweg

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KUNATH erkundigt sich nach dem Sachstand der Abpumpgenehmigung für den Hellmannweg und ob man das Gutachten einsehen könne.

 

Stadtrat MOSSMANN berichtet, die Untere Wasserbehörde habe am 01.03.11 eine auf 30 Jahre befristete, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Eigentümergemeinschaft Hellmannweg 9-13 mit jederzeitigem Widerrufs- und Auflagevorbehalt erteilt. Der von der Hansestadt Lüneburg hinzugezogene Gutachter habe bestätigt, dass durch das Abpumpen des Grundwassers in der Vergangenheit der Boden geschrumpft sei, was zu Absenkungen und Setzungen geführt habe. Inzwischen sei ein sogenannter Beharrungszustand eingetreten. Wenn dem Boden durch das Einstellen des Abpumpens jetzt wieder Wasser zugeführt würde, wäre allerdings nicht auszuschließen, dass er quellen und sich ausdehnen und damit ebenfalls Schäden verursachen könnte, die nicht nur das Gelände der Eigentümergemeinschaft, sondern möglicherweise Gebäude in einem Umkreis von bis zu 60 m darüber hinaus betreffen würden. Die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis sei daher sowohl im Interesse der Antragstellerin als auch der unmittelbaren Anlieger die einzig richtige Entscheidung gewesen. Sie sei durch umfangreiche Beweissicherungsmaßnahmen abgesichert, deren Kosten die Antragstellerin in vollem Umfang zu tragen habe. Die weiteren, laufenden Kosten von rund 9.000 € im Jahr für die Installierung und Wartung neuer Höhenmesspunkte sowie deren regelmäßige Auswertung durch einen Gutachter trage ebenfalls die Antragstellerin. Spätestens nach zwei Jahren entscheide die Verwaltung darüber, ob die angeordneten Beweissicherungsmaßnahmen ausreichend seien oder aufgestockt werden müssen. Die Erlaubnis könne im Übrigen jederzeit widerrufen werden, wenn sich Probleme zeigen sollten. Die Antragsunterlagen mit den Gutachten hätten öffentlich ausgelegen und eingesehen werden können.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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